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1. Die Völker und Staaten der Erde - S. 787

1845 - Berlin : Duncker & Humblot
Volks- und Staatsverhültnisse. §. 21. Staatseinrichtungen. 787 zählt. Sie theilen das Gesetzgebungs-Recht mit der nach dem Recht der Erstgeburt in männlicher und weiblicher Linie erblichen Königin (oder dem Könige), welcher allein die voll- ziehende Gewalt zusieht. — Näher auf diese Staatseinrichtungen einzugehen kann wohl, nicht allein des Raumes, sondern auch der Unsicherheit ihres Bestehens halber, unterbleiben; aus denselben Gründen sind auch die folgenden Nachrichten über die Stände-, Ver» waltungs-, Rechts- und Militair-Verhältnisse beider König- reiche auf das Nöthigste beschränkt worden. — Vor dem Gesetze sind gegenwärtig alle Spanier und Portugisen gleichen Standes. Der Adel hat indeß noch ge- wisse Ehrenrechte und durch ausgedehnten Grundbesitz bedeu- tenden Einfluß. Dies bezieht sich indeß in beiden Königrei- chen vorzugsweise nur auf den hohen Adel oder die Titu- lados oder Tiiulos im Allgemeinen, die in die Grandezza (1., 2. und 3. Klasse) oder den auf erblichen Grund- und Majorat-Besitz gegründeten und in die Titulo« (de Castilla) oder den für persönliches Verdienst verliehenen hohen Adel abgestuft sind. — Der niedere Adel oder die Hidaljos (Fidalgos in Portugal) *) ist in beiden Ländern, besonders in Spanien, sehr zahlreich**), größtentheils verarmt und ohne besondere Vorrechte. Selbst die dem Adel eigenen Titel „Ca- vallero" (Ritter), „Escudero" (Schildknappe), „Infanzón" (Knappe, Junker) sind ein Gemeingut geworden, von dcni jedermann nach Belieben Gebrauch macht, so wie auch die dem Taufnamen vorgesetzte, ehemals der Grandezza ausschließ- lich zukommende Betitelung „Don" oder (in Portugal) „Dom" (d. i. Dominus) gegenwärtig von Jedem in An- spruch genommen wird, der nicht zu fürchten braucht, sich dadurch lächerlich zu machen. Die ehemals strenge Scheidewand zwischen den Hidalgos de Sangre (d. i. von reinem Blut) *) Eigentlich Hijos (Fijos) d'algo, d. h. wörtlich „Söhne von Etwas", von namhafter Abkunft, etwa guter Leute Kinder. **) Nach dem Censo von 1821 werden in Spanien 722794 See- len als zur Klasse der Hidalgos gehörig angegeben.
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