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1. Leitfaden für den Unterricht in der Geographie - S. 23

1857 - Halle : Buchh. des Waisenhauses
Erstes Buch. 23 sich aber hernach vor der höchsten Offenbarung verschlossen. Es giebt ihrer 4 — 5 Mill., welche auf der ganzen Erde zerstreut leben, b) Die Christen, welche daran glauben, daß in Jesus Christus der Welt die höchste Gottes- Offenbarung zu Theil wurde. Die Christliche Kirche zählt 350 Mill. Bekenner und hat sich in verschiedene Theile gespalten. Die römisch-kath'olische Kirche hat über 200 Mill., die griechisch-katholische 70, die evan- gelisch-lutherische und evangelisch-reformirte (zu- sammen die protestantische) 70 Mill. Dazu kommen viele Secten. e) Muhamedaner 200 Mill., welche Chri- stum auch für einen großen Propheten, Muhamed aber für den größten ballen. Sie zerfallen in 2 Haupttheile, Sun- niten und Schiiten, und viele Secten. tz. 35. Die Staaten der Erde. Die von Menschen bewohnte Erde bildet eine Menge von Vereinen, die sich unter bestimmten Gesetzen vereinigt haben, um in Ruhe und Sicherheit mit einander zu leben. Solche Vereine nennt man Staaten. Nur ganz wilde Völker bilden keine Staaten. In jedem Staate müssen nun die bestehenden Gesetze ausgesührt, oder, wenn es Noth thut, neue gegebeu und dabei muß für die gemeinsamen Ausgaben gesorgt werden. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, und danach ist die Verfassung der.staaten eine verschie- dene. Ist die höchste Gewalt Mehreren, meist nur auf gewisse Zeit, übergeben, so heißt der Staat Republik. Ist dagegen die höchste Macht lebenslänglich, meist auch in einer Familie erblich übertragen, so ist der Staat.eine Mo- narchie. Kann ein Monarch über Freiheit, Leben und Besitz seiner Unterthanen verfügen, ohne dabei an ein Gesetz (höchstens an ein gewisses Herkommen) gebunden zu sein, so ist der Staat eine despotische Monarchie — ver- waltet der Monarch die Regierung allein, wenn auch nach Gesetzen, denen er mit unterworfen ist, eine unbeschränkte Monarchie. Uebt der Monarch sein Recht, gemeinsam mit Vertretern des Volkes (Ständen) nach einem Gesetz, worin dies Verhältniß bestimmt festgestellt ist (Constitu- tion), so entsteht eine constitutionelle Monarchie. —
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