1829 -
Darmstadt
: Heyer
- Autor: Pistor, Ernst Theodor
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Höhere Schule
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
104 Politische Geographie.
2) Die Justiz oder Rechtspflege, in die
Civil- und Krtminaljuftiz getheilt; jene entscheidet
die Streitigkeiten der Bürger über Eigenthum u. dgl.,
diese urtheilt über begangene Verbrechen. Beides geschieht
in Untergerichten (Aemtern, Patrimonialgerichten), Ober-
gerichten (Hofgerichten, Kreisgerichten) und Höchsten
Gerichten (Obcrhöfen, Oberappellationsgerichten, Kassa-
tionshöfen rc.), oder in mehren Instanzen, um von
der untern an die obern appelliren zu können. Das
Recht der Begnadigung ist das schönste Vorrecht
des Regenten.
3) Die Finanzen, d. h. die Verwaltung des
Staatsvcrmögens, der Einkünfte und Ausgaben. Die
Einkünfte bestehen: a) aus dem Ertrage der Domänen
(Kammergüter, Krongüter), die dem Staat unmittelbar
zugehören; l>) ans den Regalien oder den Einkünf-
ten von Gegenständen, deren Benutzung dem Staate
gesetzmäßig zusteht, als: Münze, Bergwerke, Posten,
Forsten und Jagden, Fischerei, Schiffahrts-, Kanal-,
Flöß-, Hafen- und Brückengelder, Weggelder, Zölle
u. dgl., aus welchen der Staat theils den ganzen Er-
trag, theils einen Theil desselben zieht; c) aus den
Abgaben (Steuern) der Unterthanen; diese sind
entweder direkte, Abgaben von dem Ertrage der Güter
und Gewerbe, von den einzelnen Personen, von Besol-
dungen und Titeln, als: Grundsteuern, Gewerbsteuern,
Kopfsteuern, Besoldungssteuern rc., oder indirekte,
Abgaben von dem Verbrauche mancher Lebensmittel, von
eingeführten Maaren, vom Stempelpapier u. dgl., als:
Accise, Lizent, Mauthen und Taren aller Art. Hierzu
kommen noch manche zufällige Einkünfte, als:
Privilegien, Geldstrafen, Gnadenbezeugungen u. s. w.
Die Hauptkasse, in welche alle diese Einkünfte fließen,
heißt Generalkasse, Staatskasse. — Wenn in
Kriegszeiten oder bei schlechter Wirthschaft der Regenten
die Einkünfte zur Bestreitung der Ausgaben nicht hinpei-