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1. Vollständiges Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 109

1829 - Darmstadt : Heyer
Politische Geographie. 109 der Städte, bourgeois, von dem Staatsbürger, citoyen. 4) Die Bauern. Dieser ehrenwerthe Stand ist der zahlreichste, mithin auch der nützlichste Stand von Staatsbürgern und begreift alle, die sich mit der Land- wirthschaft beschäftigen. Die Handwerker auf dem Lande gehören also nicht zu demselben, sondern zu dem Bür- gerstande. Biele Mitglieder des Bauernstandes sind in manchen Landern noch Leibeigene, welche dem Herrn des Guts, das sie bewohnen, angehören und zu gewissen Diensten verbunden sind. Sie machen die Mittelklasse zwischen den Freien ^Bürgern und Bauern) und den Sklaven, welche letztere ihrem Herrn völlig als Ei- genthum angehören und ganz seiner Willkühr anheimge- stellt sind. An merk. Merkwürdig ist die Kasteneintheilung der Hindu's, so wie im Alterthume die der Aegyptier. §. 49. Gewerbe. Unter Gewerbe versteht man ein jedes Geschäft, das in der Absicht betrieben wird, Nahrung und Unter- halt dadurch zu gewinnen. Alle Gewerbe lassen sich un- ter folgende drei Hauptklassen bringen: 1) Die erzeugende oder producirende Klasse begreift alle diejenigen Gewerbe, welche die Produkte der Erde in ihrer natürlichen Gestalt zu gewinnen su- chen, als: Feldbau (Acker-, Garten-, Obst- und Wein- bau^, Viehzucht (Pferde-, Rindvieh-, Schaf-, Schwein-, Ziegen-, Geflügel-, Bienen - und Seidenzucht), 2agd, Fischerei, Benutzung der Wälder, Bergbau (nach Regeln der Bergbau - und Hüttenkunde) und Gewinnung des Salzes (Steinsalz, Seesatz, Quellsalz). Ein hierher ge- höriges Gewerbe treiben die eigentlichen Laudbauer,
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