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1. Lehrbuch der Geographie - S. 355

1867 - Münster : Theissing
355 Besondere Geographie von Europa. gund und so an Spanien und Oesterreich kam. Davon erhielten die verei- nigten Niederlande im Westfäl. Frieden (1648) so ziemlich denselben Theil der gegenwärtig zum deutschen Bunde gehört. Es ist nämlich zu unterschei- den zwischen belgisch Limburg (s. später) und niederländisch Limburg, und bet dem letztem zwischen demjenigen Gebiete, welches gegenwärtig das deutsche Herzogthum Limburg ausmacht, und demjenigen, welches dem deutschen Bunde nicht angehört. Belgisch Limburg bildete keinen Theil des alten Herzog- thums Limburg, sondern war ein Theil des ehemal. Fürstbisthnms Lüttich; ebensowenig gehörten dazu die Festungen Maastricht und Venlo, welche auch jetzt nicht deutsches Bundesland sind. Wir behandeln hier das ganze nieder!. Limburg im Zusammenhange, uui später bei Deutschland darauf zurückzuweisen. In demselben sind viel Haiden und Moore — der oben genannte Peel —, daher ist es weniger fruchtbar, als das belgische Limburg. Die Maas, welche die Grenze gegen belg. Limburg bildet, durchschneidet den übrigen Theil des Herzogthums der Länge nach. Die Bewohner sind mit geringen Ausnahmen katholisch. a) Nicht zum deutschen Bunde gehörend: Mastricht (28,000 E.) an der Maas, Festung ersten Ranges, mit berühm- ten Gerbereien und mancherlei Fabriken. Unter den Kirchen ist die dem h. Serva- tius geweihete die schönste. Die Citadelle liegt auf dem Petersberge, der eine vielen Jahrhunderte a!ten, bedeutenden Steinbruch hat, 3 M. lang und 1 M. breit, mit an 20,000 sich durchkreuzenden Wegen, welche denselben zu einem wahren Laby- rinth machen. Venloo, gleichfalls feste Stadt an der Maas. d) Alles Uebrige ist deutsches Bundesland, dessen Haupt- ort, die befestigte Stadt Roermonde, an der Mündung der Roer in die Maas liegt. Hier ist der durch seine Arbeiten für Navigationskunde und durch Verfertigung von Seekarten bekannte Mathematiker Mercator geboren. Sittard, Süsteren, Weerdt sind die größern der übrigen Städte und Ortschaften des Herzogthums. 12. Das Großherzogthum Luxemburg (deutsch Lützelburg) 47 nm. mit 202,000 E.). Die Wiener Eonferenz nahm in Folge der 1830 erfolg- ten Lostrennung der südlichen Provinzen der Niederlande von den nördli- chen eine Theilung des vom Wiener Congreß dein Hause Oranien zugespro- chenen Großherzogthums Luxemburg in der Weise vor, daß 80 s^M. mit 188,700 E. Belgien (s. später), der östliche Theil dagegen, 47) Hjm. mit 188,000 E., den Niederlanden einverleibt werden sollten. Da aber das ganze Großherzogthum Luxemburg seit 1815 einen Theil des deutschen Bundes aus- machte, so wurde statt des an Belgien abzutretenden Theiles von Luxemburg der größte Theil von Limburg unter dem Titel: Herzogthum Limburg in den deutschen Bund aufgenommen (s. oben). Demnach ist der König der Niederlande als Großherzog von Luxemburg und Herzog von Limburg deut- scher Vundesfürst. 23*
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