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1. Lehrbuch der Geographie - S. 474

1867 - Münster : Theissing
474 Erster Abschnitt. Unna und Bosut*) nur mit Flößen befahren. Besonders reich ist dieses Ge- biet an schönen Tropfsteinhöhlen, in denen häufig Knochen gefunden werden, im W. auch an unterirdischen Seen rc., wie wir es als Eigenthümlichkeit des Karstes kennen gelernt haben. Die Bora ist sehr heftig; im Uebrigen ist das Klima milde. Mais, Wein, Zwetschen und schönes Bauholz sind die Hauptprodukte des Bodens; Felsen und Sümpfe verhindern einen erfolgrei- chen Getreidebau. Ferner sind Bienen-, Seive- und Schweinezucht sehr ein- trägtich; Hausthiere sind in genügender Menge vorhanden, der höhlenreiche Thalkessel von Korbava ist der Aufenthalt zahlreichen wilder Tauben und Bie- nen. Die Produkte des Mineralreichs sind unbedeutend. Die Industrie ist noch ohne Belang, nur der Schiffbau ist blühend zu Jasenovac an der Sau und zu Zengg am Meere. Der Durchfuhrhandel ist meistens auf die Wasserstraßen angewiesen, doch gibt es einige Kunststraßen (unter diesen die Josephinische von Zengg nach Karlstadt u. a.), welche die Verbindung der Hauptpunkte vermitteln. Seehäfen sind Zengg, Carlopago, St. Giorgio; die Haupthandelsplätze im Lande Semlin, Pancsova, Or- sova, Brod, Mitroviz, Karlstadt. Eine kleine Eisenbahn führt von Basiasch in die Bergwerke von Orsavitza. Hauptbewohner des Landes sind Kroaten, Serben und Rumänen, mit denen Magyaren, Juden, Italiener rc. und auch an 40,000 Deutsche gemischt leben. Die Kroaten find meistens katholisch, die Serben und Rumänen nicht- unirte Griechen, die Magyaren und fast die Hälfte der Deutschen Protestan- ten. Die Erzbischöfe von Agram und Kalocsa, nebst den Bischöfen von Zengg, Djakovar und Chanad verwalten die Angelegenheiten der römischen Katholiken, die Bischöfe von Kreuz und Lagos die der griechischen Katholiken; die nicht-unirten Griechen haben einen Patriarchen in Karlowitz und die Bi- schöfe von Karlstadt (dessen Residenz Plaski), Pakrac, Neusatz, Temeswar und Werschetz. Auch hier ist der Schulbesuch nicht befriedigend. Geschichtl. Die Militärgrenze ist eine Gründung K. Ferdinands I. im 16. Jahrh., welcher die vor der Wuth der Türken fliehenden Serben und Wlachen mit der Verpflichtung aufnahm, das Land gegen die Türken zu vertheidigen. Seit- dem hat sich allmälig dieser lebendige Grenzwast nicht bloß gegen die Türken, welche in frühern Jahrhunderten oft Einfälle in das österr. Nachbarland machten, Vieh und alles bewegliche Gut und selbst Menschen wegschleppten und allerlei Gräuel verüb- ten, sondern insbesondere auch gegen die von ihnen eingeschleppte Pest gebildet; die politische und gerichtliche Einrichtung hat freilich im Laufe der Zeit wohl Aen- derungen erfahren. Der Grund und Boden der Militärgrenze ist Eigenthum des Staates, wel- cher denselben gegen die Verpflichtung, Kriegsdienste zu thun, abgabenfrei zu erbli- chem Nießbrauch an Bauernfamilien überläßt. In der Regel ist jeder männliche Einwohner, so lange er die Waffen tragen kann, Soldat und hat als solcher zunächst die Grenze zu bewachen und sein Land zu vertheidigen, aber er ist auch verpflichtet, mit dem Regimente, dem er einverleibt ist, im Dienste des Kaisers das Reich zu ') Nebenflüsse der Sau, jener von der rechten, dieser von der linken Seite.
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