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1. Lehrbuch der Geographie - S. 612

1867 - Münster : Theissing
612 Erster Abschnitt. welcher aber schon 790 starb. Nachdem die Stadt Hamburg durch die Normannen 845 gänzlich verwüstet worden war, verlegte der h. Ansgar, da eben 847 durch den Tod des dritten Bischofs der bischöfl. Stuhl von Bremen erledigt war, mit Geneh- migung des Papstes und des Kaisers den erzbischöfl. Stuhl von Hamburg nach Bre- men. So wurde Bremen ein Erzbisthum und mit ihm das Bisthum Ham- burg verschmolzen. Durch Schenkungen und Vermächtnisse und dgl. erwarben die Erzbischöfe von Bremen allmälig auch ein weltliches Gebiet. So vermachte Erzbischof Hartwig I. Graf von Stade dem Erzbisthum die Grafschaft Stade. Un- ter Erzbischof Georg (1558—1566), welcher sich dem lutherischen Bekenntnisse an- schloß, gewann die Reformation die Herrschaft im Erzbisthume, was jedoch zu schwe- ren Kämpfen und Unruhen dadurch Veranlassung gab, daß sich die Reformirten und die Lutheraner um dre Herrschaft stritten. Der letzte Erzbischof von Bremen war Friedrich, zweiter Sohn Königs Christian Iv. von Dänemark, welcher jedoch, durch schwedische Waffen abgeschnitten, nur kurze Zeit im wirklichen Besitze seines Erzbisthums war. Im westsäl. Frieden wurde das Erzbisthum säcularisirt und nebst Verden den Schweden zugesprochen — eine der verschiedenen bösen Früchte des schmachvollen 30- jährigen deutschen Bruderkrieges, deren wir schon andere kennen geleint haben. Die Stadt Bremen war jedoch schon 1640 als freie Reichsstadt erklärt mit Sitz und Stimme iur reichsstädtischeu Collegium, und sie behielt trotz der Ansprüche, welche Schweden erhob, diese Stellung, mußte jedoch Theile ihres Gebietes abtreten. Die französische Occupatiou unterbrach dieselbe nur wenige Jahre; durch den Wiener Cougreß wurde Bremen als freie Stadt auch in den deutschen Bund aufgenommen. Bremen hat eine demokratische Verfassung. An der Spitze steht ein Senat, bestehend aus 4 Bürgermeistern, 2 Syndicis und 24 Senatoren. Die Bürgermeister werden auf Lebenszeit gewählt; unter den Senatoren müssen 7 Kaufleute sein. Die gesetzgebende Gewalt theilt der Senat mit dem Bür- gerconvent. Ortschaften: Bremen (Ko,000 E.) an beiden Ufern der Weser. Der grö- ßere Theil der Stadt, die Altstadt, liegt auf dem rechten, die Neustadt auf dem lin- ken Weserufer. Die frühern Festungswerke sind abgetragen und in sehr schöne Anlagen verwandelt, um welche herum ausgedehnte neue Stadttheile entstehen, welche an der Contrescarpe und an der Weser aufwärts zum Theile wahre Pracht- bauten enthalten. Bemerkenswerth sind: das Rathhaus mit den Standbildern des Kaisers nebst 7 Kurfürsten und mit seinem berühmten Keller, welcher vortreffliche Rhein- weine enthält, wovon die der s. g. Rose und der 12 Apostel am ältesten sind; das älteste Fag ist vom Jahre 1624; wichtige Sitzungen des Magistrats sollen vor Zei- ten bei der Rose gehalten sem und was da „8ub rosa“ verhandelt wurde, darüber mußte das tiefste Sliüschweigen beobachtet werden. Vor dem Rathhaus steht die 18' h. Rolandssäule. In der Nähe befindet sich der Schütting, wo die Handelskam- mer sich versammelt, die neue Börse, ein wahrer Prachtbau, und das Stadthaus. Unter den Kirchen verdient allein der Dom Erwähnung; er ist im 12. Jahrh, er- baut, hat eine vortreffliche Orgel und einen alten Taufstein von Metall; im Blei- keller unter dem Dome sieht man getroclnete Lerchen. Die Ansgarikirche besitzt einen 324' h. Thurm; schlank und hübsch gebaut ist der Thurm der St. Stephani-Kirche. In den Anlagen erhebr sich auf freiem Platze das Standbild des berühmten Bremer Arztes und Astronomeu Olbers (gest. 1840), des Entdeckers der beiden Planeten Pallas und Vesta, von Steinhäuser aus carrarischen Marmor angefertigt; aus der
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