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1. Geographie für Lyceen, Gymnasien, Mittelschulen und zum Privatunterrichte - S. 282

1837 - Heidelberg : Winter
282 Politische Geographie. Die Staaten bestehen als» durch Gesetze, d. i. bestimmte An- ordnungen und Vorschriften zum Verhalten aller Glieder oder Unterthanen derselben. Die nähere Kenntnis; der Staaten, und die systematische Darstellung ihrer Verfassung, Einthcilung, Ver- waltung :c. nennt man Staatökunde oder Statistik. Verfassung ist das Grundgesetz eines Staats, auf welches sich alle Gesetze desselben stützen, die von der höchsten Gewalt ausgehen oder gc- handhabt werden. Die Staaten haben verschiedene Regierungöformcn und Ver- fassungen: Monarchische Staaten (Mvnarchieeu), wo nur Ein Beherrscher, von äußerer Einwirkung unabhängig, oder souve- rain, regiert, wo aber ein monarchischer Beherrscher einzelne Zweige der Gesezgebung und Regierung mit Stellvertretern des Volkes theilt, nennt man das Land einen monarchisch con- stitutionelleü Staat. — Theokratische Staaten (Theokratien), wo Priester regieren; republikanische Staaten (Republiken), theilt man in aristokratische, in denen einzelne Familien, und demo- kratische, in denen das Volk durch gewählte Stellvertreter re- giert. Diese beiden leztern Rcgicrungsformen sind auch öfters gemischt und eingeschränkt. Oligarchie heißt der Staat, wenn in demselben nur wenige regieren; Ochlokratie, wenn der Pöbel die Herrschaft an sich gerissen hat, und Anarchie nennt man es, wenn ein gesezloscr Zustand in einem Lande statt findet und Unruhen, Aufruhr, Em- pörung an die Stelle der gesezlichen Ordnung getreten sind. §. 3. Die Staatsoberhäupter in monarchischen Staaten haben als Regenten verschiedene Benennungen, die ihre Würde andeuten: — Kaiser, Könige, Großherzoge, Herzoge, Fürsten, und ihre Staaten sind daher Kaiserthümer, Königreiche, Groß- herzogthümer, Herzogthümer, Fürstenthstmer. Ihre Kinder sind Großfürsten, Erzherzoge, Jnfanten, Prinzen und Prinzessinnen. Die Nachfolger in Erbstaaten heißen Kronprinzen, Erbgroßhcr- zoge, Erbprinzen. In der Türkei und in manchen außereuropäischen Landern heißen die Oberhäupter: Sultan, Schach, Chan, Nabob, Emir, Cazike re. und diejenigen unter ihnen, welche ohne vernünftige Gesetze, blos willkührlich, über ihre Unterthanen herrschen, nennt man Despoten, wenn sie aber gewaltthätig und grausam sind, Tyrannen. — In Republiken nennt man die gewählten Vorsteher des Staates: Präsidenten, Landammann rc. Zu den inneren Einrichtungen der Staaten gehören verschie- dene Stände: Reichvstände, Landstände, Parlamente, Tagsa- tzung w. welche bei eingeschränkten Staaten Antheil an der Gesetz- gebung ic. haben, und zuweilen in eine oder mehrere Kammern eingetheilt sind; der Adel: Grafen, Marquis, Lords, Vicomts, Barone und Edelleute; die Geisttlchkeit: Erzbischöfe, Bischöfe, Aebte, Prälaten, Geistliche :c.; der Bürgerstand: Gutsbesitzer, Kaufleute, Künstler rc.; der Bauernstand: der sich mit der Land- wirthschaft beschäftigt. — Freie Einwohner nennt man diejenigen,
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