1837 -
Heidelberg
: Winter
- Autor: Dittenberger, Theophor Friedrich, Nägele, Franz Karl
- Auflagennummer (WdK): 4
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Gymnasium
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
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Politische Geographie.
Die Staaten bestehen als» durch Gesetze, d. i. bestimmte An-
ordnungen und Vorschriften zum Verhalten aller Glieder oder
Unterthanen derselben. Die nähere Kenntnis; der Staaten, und
die systematische Darstellung ihrer Verfassung, Einthcilung, Ver-
waltung :c. nennt man Staatökunde oder Statistik. Verfassung
ist das Grundgesetz eines Staats, auf welches sich alle Gesetze
desselben stützen, die von der höchsten Gewalt ausgehen oder gc-
handhabt werden.
Die Staaten haben verschiedene Regierungöformcn und Ver-
fassungen: Monarchische Staaten (Mvnarchieeu), wo nur Ein
Beherrscher, von äußerer Einwirkung unabhängig, oder souve-
rain, regiert, wo aber ein monarchischer Beherrscher einzelne
Zweige der Gesezgebung und Regierung mit Stellvertretern des
Volkes theilt, nennt man das Land einen monarchisch con-
stitutionelleü Staat. — Theokratische Staaten (Theokratien),
wo Priester regieren; republikanische Staaten (Republiken), theilt
man in aristokratische, in denen einzelne Familien, und demo-
kratische, in denen das Volk durch gewählte Stellvertreter re-
giert. Diese beiden leztern Rcgicrungsformen sind auch öfters
gemischt und eingeschränkt.
Oligarchie heißt der Staat, wenn in demselben nur wenige
regieren; Ochlokratie, wenn der Pöbel die Herrschaft an sich
gerissen hat, und Anarchie nennt man es, wenn ein gesezloscr
Zustand in einem Lande statt findet und Unruhen, Aufruhr, Em-
pörung an die Stelle der gesezlichen Ordnung getreten sind.
§. 3. Die Staatsoberhäupter in monarchischen Staaten
haben als Regenten verschiedene Benennungen, die ihre Würde
andeuten: — Kaiser, Könige, Großherzoge, Herzoge, Fürsten,
und ihre Staaten sind daher Kaiserthümer, Königreiche, Groß-
herzogthümer, Herzogthümer, Fürstenthstmer. Ihre Kinder sind
Großfürsten, Erzherzoge, Jnfanten, Prinzen und Prinzessinnen.
Die Nachfolger in Erbstaaten heißen Kronprinzen, Erbgroßhcr-
zoge, Erbprinzen.
In der Türkei und in manchen außereuropäischen Landern
heißen die Oberhäupter: Sultan, Schach, Chan, Nabob, Emir,
Cazike re. und diejenigen unter ihnen, welche ohne vernünftige
Gesetze, blos willkührlich, über ihre Unterthanen herrschen, nennt
man Despoten, wenn sie aber gewaltthätig und grausam sind,
Tyrannen. — In Republiken nennt man die gewählten Vorsteher
des Staates: Präsidenten, Landammann rc.
Zu den inneren Einrichtungen der Staaten gehören verschie-
dene Stände: Reichvstände, Landstände, Parlamente, Tagsa-
tzung w. welche bei eingeschränkten Staaten Antheil an der Gesetz-
gebung ic. haben, und zuweilen in eine oder mehrere Kammern
eingetheilt sind; der Adel: Grafen, Marquis, Lords, Vicomts,
Barone und Edelleute; die Geisttlchkeit: Erzbischöfe, Bischöfe,
Aebte, Prälaten, Geistliche :c.; der Bürgerstand: Gutsbesitzer,
Kaufleute, Künstler rc.; der Bauernstand: der sich mit der Land-
wirthschaft beschäftigt. — Freie Einwohner nennt man diejenigen,