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1. Bd. 3 - S. 575

1820 - Leipzig : Hinrichs
Spanisches Nordamerika. 565 sich 3 Mili. Dollars; man hat weder Papiergeld, noch Banken, und nach der Bekanntmachung des damaligen Staatsdircctvr Don Juan de Puycrrcdon vom 21. Juli 1817 hat man den Anfang gemacht mit der Einlösung der Schuldscheine, die i Mill. Pf. Stcrl. betragen, und die hohe Schule der Union del Sud der herbeiströmenden Jugend eröffnet. — Das Heer ist 3o,ooom. stark; darunter i2,i43 Linientruppen, 1298 M. Artillerie, /o4i Gauchos oder Eiorcos (bewaffnete Viehhirten), 10,673 Nationalgarden und 14,718 Berittene. Der Krieg hatte bis 1817 schon über 80,000 M. das Leben gekostet. Die Ma ritte ist schwach, und besteht fast nur aus Corsaren.— Unabhängig, obgleich nicht zu Buenos, Ayres gehörig, sind auch Entre, Ni 0 s, Paraguay und die B a n d a , 0 v i c n, tal; letzte liegt im D. von la Plata, ist 600 engl. M. von N. nach S. und 600 von D. nach W. groß, hott 60,000 E. und steht unter dem General Artigas; die Hst. Montevideo ist aber in den Händen der Portugiesen. Andre Städte sind Maldonado, Dio Negro, San Carlos, Colonia, papilla de Mereedra, Capilla nueva. San Salvador, Paisanda, Con, cepcion del Urugua, Goualcguver, Gualeguaychu, Parana rc. Alle Hafen sind Freihafen. Viehzucht ist der Hauptnahrungs, zweig wegen des Talg und der Haute. —- Um durch milde Verfügungen die Liebe der Amerikaner wieder zu erwerben, beschlossen die Cortes in Spanien 1812: 1) das Mitas (die Stellung einer Anzahl Menschen) der Indier zum Acker, und Bergbau soll aufgehoben werden; 2) die Indier sollen von den persönlichen Diensten frei seyn, die sie. bisher der Geist, lichkeit und öffentlichen Personen leisten mußten, und nur zu den allgemeinen Pflichten der übrigen Bürger angehalten wer, den; 3) die öffentlichen Dienste, wie Kirchenbau und Weg, befferung, sollen künftig von allen Einwohnern ohne Unter, schied getragen werden; 4) das Land soll unter die Indier vertheilt werden; 5) gewisse Würden und Aemter in Amerika sollen nur den Indiern vorbehalten blcrben. Auch die königl. Verordnung vom 10. Jan. 1815 ertheilte den Unterthanen des Königs in Amerika gleiche Rechte zu allen Beförderungen wie den eingebornen Spaniern. Nur ein anderem königl. Befehl von demselben Jahre, daß kein Spanier sich mit einer Ameri, chancrin vcrheirathen solle, scheint unzcitig! Auch kämpfen seit ,816 die von Spanien gesandten Heere mit ungleichem Erfolg gegen die verschiedenen freien Regierungen. Das spanische Nordamerika hat folgende Abtheilungen: I. Das Generalcapi'tanal Havanna enthalt 4i44§ O. . M. mit 692,000 Einwohnern, und besteht aus der Insel
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