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1. Lehrstufe 3 - S. 199

1867 - Leipzig : Teubner
199 auf Behauptung der befestigten Donau-Nheinlinie und des Grenzwalls (Pfahlgraben, Agri decumates) zwischen beiden, bis die Germanen in der Völkerwanderung auch diese durchbrachen, das röm. Reich Überflutheten und auf dem Boden desselben neue Reiche gründeten, von denen allein das Frän- kische, vom Niederrhein ausgegangen, Dauer gewann und sich ostwärts über das Maingebiet (daher noch jetzt Franken genannt) und Thüringen ausdehnte. Karl d. Gr. (Kaiser 800) erweiterte es durch die Unterwerfung der Sachsen und Bayern bis zur Elbe und Raab, aber die nationaleverschiedenheit führte schon unter seinen Enkeln zum Zerfall der Karolingischen Monarchie (Vertrag zu Verdun 843), und selbst die Einheit des Ostsränkischen Reichs rettete gegenüber den Sondergelüsten der 5 Hauptnationen, der Franken, Sachsen, Bayern, Schwaben und Lothringer, nur die Weisheit K. Heinrichs I. des Sachsen. Während aber die Vereinigung der italienischen Königskrone (951) und der röm. Kaiserkrone (962) mit der deutschen, der Erwerb des Reiches Arelat (bis Lyon), die von den Marken Meißen, Lausitz und Brandenburg aus vorschreitende Unterwerfung der Slawen und selbst die zeitweilige Ober- lehnsherrlichkeit über Ungarn, Polen und Dänemark den Glanz des deutschen Reichs nach außen vermehrten, überwucherte imjnnern das steigende Ansehen der geistlichen und weltlichen Vasallen die königliche Macht und bereitete so den Zerfall des Ganzen vor, das sich durch die Auflösung der alten Rational- herzogthümer unter den Hohenstaufen und dadurch, daß viele (51) Städte reichs- unmittelbar wurden, in eine Menge kleine Theile zersplitterte. Alles Reichs- gut kam nach und nach in die Hände der Vasallen; dadurch ward das Streben der Wahlkönige nach Begründung einer erblichen Hausmacht angeregt, und diese gelang mit besonderem Glück den Habsburgern (in Österreich 1282), die zwar seit 1440 im dauernden Besitz der Kaiserkrone verblieben, aber weder die Gewalt noch den Willen besaßen , der fortschreitenden Auflösung des Reichs zu steuern, so daß namentlich derrorden mehr und mehr seine eigenen Bahnen ging. Durch sie ward Wien die bleibende kaiserliche Residenz, während die früheren Kaiser in verschiednen Städten und Pfalzen Hof hielten (die Karo- linger in den Rheingegenden, zu Aachen, Ingelheim, Frankfurt, die sächs. Kaiser in Quedlinburg und Magdeburg, die Hohenstaufen auf dem Kyfhäuser, auf ihrer Stammburg oder in Gelnhausen, die Lurenburger in Prag u. s. w.). Die goldne Bulle Karls Iv. 1356 beschränkte das Recht den König zu wählen aus die 7 Kurfürsten, 3 geistliche: Mainz, Trier und Köln, und 4 weltliche: Sachsen, Böhmen, Pfalz und Brandenburg, und bestimmte Frankfurt a. M. zur Wahlstadt. 1623 erhielt Bayern, 1692 Hannover, v. 1805—6, wo Köln und Trier verschwunden waren, auch Würtemberg, Baden, Salzburg (Würz- burg) und Hessen-Kassel die Kurwürde. Der Westfäl. Friede 1648, der den Fürsten die Landeshoheit zusprach, löste das Reich in eine Menge lose verbundener Staaten auf, deren Zahl noch durch Theilungen in den sürstl. Häusern wuchs; der Reichstag, seit 1663 permanent in Regensburg, bestand ans dem Kaiser, dem Kurfürsten-, Fürsten - und Reichsstädtischen Collegium und der Reichsritterschaft, das Reich aus fast 400 großen und kleinen reichs- unmittelbaren, überhaupt aus 1800 einzelnen Gebieten. Die unbehilfliche Schwerfälligkeit dieses Staatskörpers machte ihn zum Spott und zur Beut?
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