1867 -
Leipzig
: Teubner
- Autor: Flathe, Theodor
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Höhere Lehranstalten
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 3 – Sekundarstufe 2, Klassen 9/10/11 – 12/13
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Höhere Unterrichtsanstalt
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
- Geschlecht (WdK): Jungen
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der Nachbarn. Nachdem sich die Eidgenossen schon 1499, die Niederlande 1581
davon getrennt hatten, rissen die Franzosen 1648 den Elsaß, 1678 die Franche
Comte, 1681 Straßburg, 1753 Lothringen an sich, bis zuletzt die Folgen der
französ. Revolution dem ganzen ,,heil. röm. Reich deutscher Nation" ein
Ende machten. 1803 wurden die geistlichen Reichsstände säcularisirt, 1806
sagten sich 16 deutsche Fürsten vom Reiche los, wurden von Napoleon für
souverain erklärt und zu höheren Würden erhoben und stifteten unter seinem
Protectorate den Rheinbund, woraus K. Franz Ii. die römische Kaiserwürde
niederlegte. Die von Napoleon neu geschaffenen Staaten (Köuigr. Westfalen,
Großherz. Berg und Frankfurt u. a. ) verschwanden wieder mit seinem Sturze,
das deutsche Reich ward aber nicht wieder hergestellt.
An seine Stelle trat 1815 der Deutsche Bund, ein Bund von 39, zuletzt
noch 35 souverainen Staaten, dessen Angelegenheiten der Bundestag zu Frank-
furt a. M. unter Österreichs Präsidium besorgte. Österreich gehörte nur mit
seinen westlichen Ländern dazu, Preußen ganz mit Ausnahme der Provinzen
Posen und Preußen; zwei andere Bundesländer, Luxemburg-Limburg und
Holstein-Lauenburg gehörten nichtdeutschen Fürsten. Wiederholte Versuche,
eine engere Vereinigung der deutschen Staaten zu schaffen (1848 Reichs-
Parlament und Centralgewalt, Fürstencongreß 1863) scheiterten hauptsächlich
an der Eifersucht zwischen Österreich und Preußen. Beide Mächte entrissen
zwar vereint 1864 den Dänen Schleswig-Holstein und Lauenburg, aber der
über den Besitz dieser Herzogthümer 1866 ausbrechende Krieg führte die Auf-
lösung des Deutschen Bundes herbei. Durch den Frieden zu Prag schied das
besiegte Österreich ganz aus Deutschland aus, Preußen aber, welches
Schleswig-Holstein, wie vorher schon Lauenburg, ferner Hannover, Kurhessen,
Nassau und Frankfurt a. M. sich einverleibte, Bayern und Hessen-Darmstadt
zu einigen kleinen Gebietsabtretungen nöthigte, gründete hierauf mit den
nördlich vom Main gelegenen Staaten 1867 den Norddeutschen Bund/
§. 326. Der Norddeutsche Bund.
Zum Norddeutschen Bunde gehören: 1) das Königreich Preußen,
2) das Königreich Sachsen; die Großherzogthümer 3) Mecklenburg-
Schwerin, 4) Mecklenburg-Strelitz, 5) Oldenburg und 6) Sachsen-
Weimar-Eisenach; die Herzogthümer 7) Braunschweig, 8) Anhalt,
9) Sachsen-Meiningen-Hildburghausen, 10) S.-Koburg-Gotha
und 11) Sachsen-Altenburg; die Fürstenthümer 12) Neuss-Greiz,
13) Reuß-Schleiz, 14) Schwarzburg-Sondershausen, 15) Schwarz-
burg -Nudolstadt, 16) Lippe-Detmold, 17) Lippe-Schaumburg-
Bückeburg und 18) Waldeck; die drei Hansastädte 19) Lübeck,
20) Hamburg und 21) Bremen, endlich 22) der nördlich vom Main ge-
legenetheil des Großherzogthums Hessen-Darmstadt.
Das Bundespräsidium steht Preußen zu, das im Namen des Bundes Krieg erklärt,
Frieden, Bündnisse und Verträge schließt, den Oberbefehl über das Bundesheer und
die Bundesflotte sowie die Aufsicht über das Consulatwesen, die Oberleitung des Post-
und Telegraphenweseus und den Vorsitz in dem aus Vertretern der Mitglieder des
Bundes bestehenden Buudesrathe führt; in demselben hat Preußen 17 Stimmen, Sach-