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1. Lehrstufe 3 - S. 202

1867 - Leipzig : Teubner
202 Spree abwärts bislübben; 3) 145.000letten amknrischen Haff; 4) 144.000 Dänen in Nordschleswig; 5) 11000 Wallonen in der Rheiuprovinz südl. von Aachen und 5) 600 Zigeuner, zerstreut. Die deutsche Sprache ist die herrschende; auch in den Gegenden mit nicht- deutscher Bevölkerung wird sie in den Städten von den gebildeten Ständen gesprochen. §. 330. Ständeverschiedenheit. Außer den Standesherren, z. B. den Fürsten v. Hohenzollern-Hechingen und - Sigmaringen, v. Hohenlohe, den Grasen v. Stollberg u. a., welche ge- wisse Ehrenvorrechte genießen, sind alle Staatsbürger vor dem Gesetze gleich. §. 331. Religionsverschiedenheit. Preußen ist der vorzugsweise protestantische Großstaat, denn es hat gegen 1572 Mill. Protestanten (meist Unirte), 7.800.000 Katholiken, die meisten am Rhein, in den früher geistlichen Gebieten und in Hohenzollern, die wenigsten in Pommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein; die Polen sind alle katholisch. 14000 sind Mennoniten, 43000 Dissidenten, 1500 Griechen und 315000 Juden. §.332. Gestaltung des preußischen Staates Das Königreich Preußen ist aus der sächsischen Nordmark (Soltwedel) erwachsen, mit der Albrecht d. Bär 1133 belehnt ward und die 1143, um ihn für den Verlust des Herzogtums Sachsen zu entschädigen, von letzterem getrennt und durch die Ostmark vergrößert wurde; seitdem nannte sich A. Markgraf von Brandenburg und wurde durch die Unterwerfung der Mittel- mark, Priegnitz und Ukermark der Begründer der deutschen Herrschaft unter den Wenden. Seine Größe verdankt aber Brandenburg erst den Hohenzollern. 1417 belehnte K. Sigismund den Burggrafen v. Nürnberg Friedrich Vi. v. Zollern, der auch die Fürstentümer Ansbach und Bayreuth besaß, mit dem Kurfürstenthum Brandenburg. Sein 535 Ühm. großes Gebiet wuchs unter seinen Nachfolgern durch Kauf, Vertrag und Erbschaft, während Ansbach und Bayreuth an eine Seitenlinie kamen und erst 1792 heimfielen; 1618 kam das Herzogtum Preußen hinzu (das 1226 — 83 vom Deutschritterorden erobert und germanisirt, 1410 ein polnisches Lehen geworden war, das aber der Hoch- meister Albrecht v. Brandenburg 1525 in ein weltliches erbliches Herzogtum verwandelt hatte), 1609 das Herz. Cleve, die Grafsch. Ravensberg und Mark mit Limburg, durch den Westfäl. Frieden Hinterpommern mit dem Bisth. Cammin und Lauenburg, d. Erzbisth. Magdeburg, Bisth. Halberstadt u. a., 1686 d. Schwiebusser Kreis. Friedrich Wilhelm I., der große Kurfürst, befreite 1660 das Herzogth. Preußen aus der Lehensabhängigkeit vonpolen undschwe- den, worauf es unter seinem Sohne Friedrich I. 1701 zumkönigreiche erhoben wurde. K. Friedrich Wilhelm I. erwarb Geldern und 1720 von Schweden Vor- pommern bis an die Peene. Zur Großmacht erhob Preußen Friedrich d. Gr., der Schlesien mit Glatz 1742 eroberte, 1744 Ostfriesland erbte. Bei der 1. Thci- lung Polens 1772 erhielt Preußen Westpreußen und den Netzedistrict, bei der
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