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1. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 169

1877 - Mainz : Kunze
169 Abgaben und allgemeine Berechtigung zu den Staatsmtern aus. hob die Klster auf bis auf diejenigen, welche sich mit dem Unterricht und der Krankenpflege beschftigten, zog die Gter der Geistlichkeit ein, schaffte den Erbadel, alle Titel, Wappen ab, theilte Frankreich in 83 Departements u. s. w. An die Stelle der constituirenden Versammlung trat die Gesetz gebende Nationalversammlung, vom I.ok-tober 1791 bis zum 20. September 1792. Sie bestand meist aus unerfahrenen, leidenschaftlichen jungen Mnnern, unter welchen die republikanisch gesinnten Jacobiner bald herrschend wurden. Der König wurde suspendirt und in Haft gebracht; am 20. September 1792 lste sich die gesetzgebende Natonalversammlung auf, gestrzt durch eine Revolution der Niedern Klassen (die Septembermorde). An ihre Stelle trat Der Nationalconvjent, vom 21. September 1792 bis 26. Oktober 1795. Er entfaltete alsbald seine alles Be-stehende zerstrende Wirksamkeit: gleich in der ersten Sitzung schaffte er das Knigthum ab und erklrte Frankreich fr eine untheilbare Republik, am 21. Januar 1793 lie er den König ffentlich enthaupten. Am 6. April 1793 bildet sich der mit unumschrnkter Gewalt ausgestattete Wohlfahrts-ausschu und bte vom Juli 1793 bis Juli 1794 unter Fhrung des grausamen Fanatikers Robespierre eine Schreckenswirthschaft aus. Revolutionsausschsse bildeten sich in ganz Frankreich, und Revolutionsarmeen vollzogen, mit der Guillotine herumziehend, die Beschlsse derselben. Auch die Knigin Maria Antoinette, die stolze Tochter der Kaiserin Maria Theresia, wurde im Okt. 1793 ffentlich hingerichtet. Robespierre wurde aber am 27. Juli 1794 gestrzt und mit 93 seiner Anhnger hingerichtet, worauf der Nationalconvent unter die Herrschaft gemigter Fhrer kam (17941795). 1795 lst sich der Nationalconvent auf, es herrscht: Das Directorium aus fnf Personen bestehend vom 28. Okt. 1795 bis 9. November 1799. (Die gesetzgebende Gewalt haben der Rath der Alten (250) und der Rath der
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