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1. Hülfsbuch für den ersten Unterricht in der deutschen Geschichte - S. 208

1877 - Mainz : Kunze
208 Eigennutz die Regierung gefhrt hatte und gerade jetzt dem Verlangen einer Wahlreform Widerstand entgegensetzte, mute fliehen; die Republik wurde proclamirt. Zum Prsidenten der-selben wurde Louis Napoleon Bonaparte, Sohn des Exknigs von Holland auf drei Jahre gewhlt, und mit Hlfe eines Staatsstreiches wurde diese Wrde am 2. Dez. 1851 auf zehn Jahre verlngert; im folgenden Jahre (2. Dez.) stellte er (Napoleon Iii.) das Kaiserthum wieder her. Die dritte franzsische Revolution rief in vielen euro-pischen Staaten groe Umwlzungen hervor. Fast berall forderte das Volk Prefteiheit, freies Vereins- und Versammlungsrecht, Volksbewaffnung, allgemeines Wahlrecht, volksthmliche Ver-fassungen, Schwurgerichte. In den ersten Tagen des Mrz erfolgten Aufstnde in Baden, Wrtemberg, Kurhessen, Hessen-Darmstadt, Nassau, Bayern, Hannover. Sachsen und in fast allen kleineren Staaten und nthigten die Regierungen zur Annahme der Forderungen. Entscheidend fr die Bewegung war die Haltung der beiden grten Staaten Oesterreich und Preußen. Auch diese wurden erschttert; durch einen Aufstand in Wien am 13. Mrz 1848 wurde der greise Minister Metternich gestrzt; fnf Tage spter erfolgte auch ein Aufstand in Berlin. Der König gab nach und berief eine Nationalversammlung, welche mit der Regierung eine neue Verfassung vereinbaren sollte. Indem aber der im Absolutismus aufgewachsene König sich nicht entschlieen konnte, die Kronrechte wesentlich zu schmlern, auch der Ansicht war, da fr Preußen mit Rcksicht auf seine militrifch-un-gnstige Lage, auf seine langgestreckte Gestalt ein persn-liches Regiment, wenn auch in der mildesten Form, die einzig mgliche Staatsform sei, die Nationalversammlung dagegen weitgehende Volksfreiheiten, Mitwirkung bei der Gesetzgebung, eine wirkliche Constitution verlangte, entstand ein heftiger unheil-voller Verfassungskampf; erst 1850 kam eine Verfassung zu Stande, welche am 6. Febr. von dem Könige und den Kam-mern feierlich beschworen und seitdem als Staatsgrundgesetz
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