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1. Anfangsgründe der Erd-, Völker- und Staatenkunde - S. 28

1847 - Berlin : Reimer
28 fyafte Lage an naturi, oder künstl. Vcrkehrsbahnen u. s. w. begünstigten Gegen- den; er hat sich wesentlich ausgedehnt durch die vermehrte Freiheit des Verkehrs und die Verbrüderung der Interessen, welche feil der Gründung des deutschen Zollvereins (Preußen, Bayern, Württemberg, Baden, sächsische, thüringische, anhaltstche, hohenzvlierschc u. hessische Länder, Nassau, Frankfurt, Waldeck, Lippe- Detmold, Braunschwcig, Luremburg) in Deutschland 6592 □'Diltt. mit 243/4 Mill. Einw., mithin den größeren Theil von Deutschland und außerdem 1714 U>Mln. nicht-dcut>cheö Gebiet mit e. 3,864000 Menschen, im Ganzen also 8306 Q^ölln. mit mehr als 28'/2 Millionen Menschen umfaßt. — 17—19. Politische Verfassung. Die 38 souverainen Staaten Deutsch- lands bilden den deutschen Bund, der die Sicherung des gemeinsamen Va- terlandes gegen äußere und innere Feinde, — Erhaltung der Unabhängigkeit aller Bnndesglicdcr — und die Gewährleistung des Rechtszustandes zwischen Fürsten und Nnterthancn zum Zwecke hat. — Der Bundestag i» Frankfurt ist mit der Berathung und Leitung der allgemeinen Angelegenheiten beauftragt. — Allgemeine Kriegövcrfassnng, gegründet auf die jedem Staate oblie- gende Verpflichtung, ein seiner Einwohnerzahl enlsprechcndes Truppen-Corps schlagfertig zu halten, welcher durch Organisationen und Systeme verschiedener, doch ähnlicher Art nachgekommen wird (Landwehr-, Beurlaubungs-Systeme k.). Das deutsche Bundes Heer soll aus 1 Prozent d. Landesbevölkerung beste- hen, zählt jedoch bisher wenig mehr als 300000 M. — An den westlichen Grenzen die drei älteren Bundessestungen: Landau, Luremburg und Mainz, u. d. neueren: Ulm n. Rastatt, deren Herstellung noch nicht beendet ist. — Mit Ausnahme der vier sogenannten ,,freien Städte," haben alle deutschen Staaten monarchische, und zwar, mit Ausnahme Hessen-Homburgs und Oldenburgs, welche sie erwarten, ständisch-monarchische Staatsverfassungen, deren Formen, bei großer Mannigfaltigkeit, mehrentheilö viel Aehnliches haben. Die mecklen- burgischen Staaten haben gemeinsame Landstände; eben so die anhaltischen und die reußischcn. L>. Spezielle Volks- und Staats-Verhältnisse. 20. Süd-deutsche Gruppe. Einwohnerzahlen: 1. Bayern 2. Württemberg 3. Baden 4. Hohen; oll. 5. 6. Liechtenstein 1 Siegmaringen lhechingen 4,440000 M 1,725000 - 1,335000 - 45000 20000 6300 dah. auf 1 □ Sw. 3185 M. 4860 - - - 4800 - - 2650 - - 4870 - - 2500 - J65000 Im Ganzen: 7,571300 - - - 3096 *) Religion. In den drei Fürstcnthümern sind die Einw. durchaus katho- lisch; übrigens verhält sich die Zahl der Katholiken zu der der Protestanten: in *) Hier und künftig: Weise und Grad des Zusammenhangs zwischen der Be- völkerungsdichtigkeit und der natürlichen Beschaffenheit eines Landes, und was daraus abzuleiten ist; — zugleich muß die Repetition aller topischen Verhältnisse der Länder den ethnographisch-statistischen Erörterungen voran- gehen, besonders da, wo beide Abschnitte in verschiedenen Kursen oder Un- terrichtsstufen vorgetragen werden,
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