1847 -
Berlin
: Reimer
- Autor: Roon, Albrecht von
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 7
- Jahr der Erstauflage_wdk: 1834
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch, Schülerbuch
- Schultypen (WdK): Gymnasium, Höhere Bürgerschule, Fortbildungsschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Höhere Lehranstalten, Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Gymnasium, Militärschule, Höhere Bürgerschule
- Geschlecht (WdK): Jungen
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2. Abstammung und Sprache. Die Mehrzahl der Einw. Hindu
mit vielen verschiedenen, doch verwandten Sprachen. Außerdem Türken (Mon-
golen), Araber, Malayen, Parsen, Armenier, nur etwa 70000 Eng-
länder. Verkehrssprachen der höheren Volksklassen sind die persische und eng-
lische. —
3. Religion der Hindu ist meist die brahmanischc (verschiedene Sek-
ten), der Mongolen, Araber, Malayen die muhamedanische, der Europäer,
Armenier und einer kleinen Zahl von Eingeborncn die christliche, ans Ceylon
und in Hinter-Jndien die buddhistische. Die Hindu, mit ihrer abgeschlosse-
nen, aber auch abgestorbenen Kultur, geben der eigenthümlichen Völkermischung
den Grundton.
4. Nahrungszweige. Landwirthschast, Handel und Gewerbe blühen.
Die Bestrebungen der eigenthümlichen einheimischen und der englischen In-
dustrie begegnen sich. Die Erzeugnisse derselben (Gewebe aller Art, Metall-
waaren n. s. w.) und der Reichthum an kostbaren Landesprodukten (Kolonial-
waaren aller Art, Gewürzen, Früchten, Reis, Getreide, Sago, Assam-Thce,
Baumwolle, Seide, Tiek-, Sandel- und Ebenholz, Edelsteinen, Metallen re.) ge-
währen einen äußerst wichtigen Handel. —
5. Staci tsverh ält nisse. — Die Besitzungen der eng lisch-oftindi-
schen Compagnie, — einer Handelsgesellschaft, welche zwar unter dem Schutz
und der Oberhoheit der englischen Krone steht, aber, kraft eines von dieser von
Zeit zu Zeit erneuerten Privilegiums, fast alle Souvcrainetäts-Rechte ausübt,—
sind größtentheils durch Eroberung erworben worden. Durch die Aufhebung
des Monopols der Compagnie ist die Kolonie seit Kurzem europäischen Ansiedlern
zugänglicher; die Compagnie hat es vorgezogen, lieber die Herrschaft zu bewahren,
die ihr fast zufällig geworden, als den Alleinhandel, für welchen sie gegrün-
det worden. — Eigenthümliche Verhältnisse zwischen der Regierung und den
Eingebornen, die man seit Kurzem an der Civil-Verwaltung und Rechtspflege
thätigen Antheil nehmen zu lassen beabsichtigt, während sie schon seit lange,
wenngleich unter europ. Ofsieieren, die Hauptmasse des Krieg sh cere s der Com-
pagnie ausmacheu (Seapoys). — Der Sitz des General-Gouverneurs ist
Kalkutta; Provinzial-Regierungen in den angeführten Präsidentschafts-Sitzen. —
Die mittelbaren Besitzungen bilden zwar eigene Staaten unter einheimischen
Fürsten; diese aber haben keine größere Gewalt, als die Compagnie ihnen zu
lassen für gut findet; sie sind Beamte mit dem Fürstcntitel. —
b. Australische Kolonien.
A. Topische Verhältnisse.
1. Bestandteile und Flächeninhalt.
a) Auf dem Kontinent.................... 14530 sszmln.
Neu-Süd-Wales (mit d. Insel
Norfolk)................... 1634 sumln.
Van Diemens-Land . . . 1200 -
Schwanenfluß od. West-Austr. 4700 -