Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Geographie und Geschichte sämmtlicher Provinzen des Preußischen Staats - S. 26

1858 - Breslau : Hirt
26 Blicke in die Vergangenheit der Provinz Posen. 7. Von -rn bürgerlichen Verhältnissen nach polnischem Herkommen. Die Rechte des Fürsten waren im polnischen Reiche sehr umfang- reich. Er war im Besitze der gesammten Gerichtsbarkeit, d. h. er allein hatte Recht zu sprechen in sämmtlichen Angelegenheiten seiner Unterthanen. Dies ließ er durch seine Beamten, als: Kastellane oder Burggrafen, Vögte und andere, verrichten. Sämmtliche Strafgefälle, welche eingezogen wurden, fielen dem Fürsten zu. Er erhob Steuern an Geld oder Getreide und hatte eine große Menge Regalien. Dazu gehörte: das Münzrecht, der Ertrag der Gold- und Silberbergwerke, der Salzverkauf, die Benutzung der Flüsse, Teiche und Forsten, die Jagd, die Erhebung von Zöllen, die Errichtung von Märkten und Städten, das Recht, Schankhäuser oder Krüge anzulegen, Fleisch-, Brot- und Schuhbänke zu errichten (d. h. die Erlaubniß zu Ver- kaufsstätten für Fleischer, Bäcker und Schuhmacher zu ertheilen). Den Unterthanen waren schwere Lasten aufgebürdet. Die Kirche forderte den Decem (Zehnten), der Papst den Peterspfennig. Sie hatten Steuern zu entrichten unter verschiedenen Namen, mußten Honig, Getreide, Schafe, Kühe u. dgl. liefern, die herrschaftlichen Burgen und die Brücken bauen, die Burgen bewachen, den Acker des Grundherrn bestellen, Gras und Korn mähen, die Ernte einbringen, dem Fürsten und seinen Beamten Vorspann geben und Fuhren thun; bei den häufigen Jagden mußten sie den Jägern und Vogelstellern zur Hand gehen, für den Unterhalt derselben sorgen, die Jagdhunde füttern und das Futter für die Pferde herbeischaffen. Ferner waren sie verpflichtet, die Nester der Falken und die Baue der Biber zu be- wachen; Vernachlässigungen dabei mußten sie durch ein bestimmtes Strafgeld büßen. Noch drückender, als alle der Herrschaft zu lei- stenden Dienste waren die Plackereien, welche sie von Seiten der Be- amten erfuhren; denn die kleinen Herren sind gewöhnlich viel schlim- mer, als die großen. In ihrem Uebermuthe erlaubten sich diese Alles gegen den armen Mann. Ihm das Pferd aus dem Stalle zu neh- men oder vom Pfluge auszuspannen, aufzusitzen, davon zu eilen, es halb zu Tode zu jagen, oder es auch wohl gar nicht wiederzubringen — das war nichts Seltenes. Zwar erließen die Fürsten wiederholt strenge Befehle gegen solchen Mißbrauch der Gewalt, aber sie wur- den wenig beachtet, und der arme Mann fand, wenn er Hülse suchte, selten Recht. 8. Polen unter den Iagellonen. Auch Jagello mußte, um seinem Sohne Wladislaw Iii. die Nach- folge zu sichern, dem Adel neue Vorrechte gewähren, namentlich ver- sprechen, daß die geistlichen und weltlichen Würden unverändert blei- den müßten. Wladislaw wurde später auch König von Ungarn. Als solcher brach er nach des Papstes Rath den mit den Türken ge- schlossenen Frieden. Siegsgewiß, im Verein mit Johannes Hunyad, dem tapfern Woywoden von Siebenbürgen, drang er in die Türkei
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer