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1. Erdkunde von Deutschland und seinen Nachbarländern - S. 160

1852 - Jena : Döbereiner und Schreiber
160 Die Schweiz oder Helvetien. Dieses Land liegt zwischen Frankreich, Italien und Deutschland und umfaßt 720 □ Meilen mit 2^ Mill. Einw., von denen die Minderzahl, fast eine Million, katholisch, die Mehrzahl reformirt ist. Das Volk ist größtentheils deutsch. Am Tessin wird italienisch, im Westen französisch gesprochen. Das alte Helvetien hatten Burgunder und Allemannen (S. 150) in der Völkerwanderung besetzt. Es wurde hierauf ein Theil des fränkischen und später des deutschen Reichs. Einige Städte besaßen Reichsfreiheit, andere Landstriche aber wurden von kaiserlichen Landvögten verwaltet. Diese Landvögte waren aber oft harte Männer, welche das Freiheitsgefühl der Al- penbewohner nicht selten tief verletzten. Als unter Kaiser Albrecht I. dieses Joch noch drückender und die Härte der Vögte in den drei Alpcnlandschaften Schwyz, Uri und Un- terwalden unerträglich wurde, so verschworen sich mehrere Männer jener drei Waldstädte am Wierwaldstädter See auf der Waldrpiese Rütli. Am 1. Januar 1308 brach der Auf- wand los, denn ihn beschleunigte die niederträchtige Behand- lung Tells und der Fall des tyrannischen Vogtes Gesler. Die Vögte wurden verjagt und es entstand die „schweize- rische Eidgenossenschaft." Der Kaiser Albrecht!, vermochte nicht Rache an den aufständischen Eidgenossen zu nehmen, da er durch die Hand seines Neffen, Johann von Schwaben, in demselben Jahre im Angesichte von Habsburg, der Burg seiner Ahnen, ermordet wurde. Obgleich der Anfang jener Genossenschaft klein war, so wuchs er doch bald zu einem Bunde, der sich vom Lago maggiore über die herrliche Alpen- landschaft bis nach Schwaben erstreckte. Dazu trug ihre hel« denmüthige und siegreiche Bekämpfung ihrer Feinde, beson- ders des östreichischen Hauses bei. Wer erinnert sich nicht hierbei an Morgarten, Sempach und an Arnold von Winkelried? Ja sie machten im Aargebiete glückliche Er- werbungen von östreichischen Stammgütern. Als 1409 der Kaiser Max I. sie wieder vergebens angriff, wurden sie dem deutschen Reiche völlig von da an entfremdet, wenn gleich sie erst 1648 im westphälischen Frieden als ein selbstständiger Staat anerkannt wurden. In jener Zeit bestand die Eidgenossenschaft aus 13 Can- tonen oder Orten, welche theils Städte waren und aristokra- tisch, theils Länder waren und demokratisch regiert wurden. Dazu kamen noch Schutzgenossen oder zugewandte Orte und Unterthanenlande oder eidgenössische Vogteien. Diese ver- schiedenen, regierenden, regierten, beschützten und unterhöri- gen Theile mußten wegen der großen Ungleichheit und der
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