1835 -
Königsberg
: Bornträger
- Autor: Preuß, August Eduard
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Hilfsbuch, Schülerbuch
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
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Städte bestehen aus einer großen Anzahl ln Reihen an
einander gebauter Häuser, welche Straßen bilden. Die
Einwohner sind mehr Handwerker, Künstler und Handels-
leute mit besondern Vorrechten. Städte haben in der
Regel Thore. Es giebt große, kleine, Mittelstädte, Städte
am Meere (Seestädte), Handelsstädte. — Die
Bewohner der Dörfer heißen Land lente, die der Städte
Bürger (von Burg d. h. ein mit Mauern umgebner
Ort). — Die Menschen vcränd crn das Land, in dem sie
leben. .Sie ziehen Gräben, um Sümpfe auszutrocknen,
roden Wälder aus und machen den Boden urbar, veredeln
wilde Obststämme, bauen Häuser, pflastern Straßen, ver-
arbeiten die Erzeugnisse des Landes, befahren Ströme,
See'n, Meere, und verbinden so entfernte Gegenden mit
einander; führen Kunststraßcn (Ehaussee'n), bauen
Brücken, dämmen Flüsse ein, leiten Bäche und Teiche auf
ihre Mühlen rc. rc. So schafft und waltet der Mensch auf
der Erde, zu deren Herrn ihn Gott bestimmt hat.
Das Land ist in kleinere und größere Theile getheilt,
welche verschiedire Besitzer haben. Wo ein Besitzthum auf-
hört und das Eigenthum eines andern anfängt, (die
Gränzen) haben die Leute dies mannigfach bezeichnet
durch Zäune, Gräben, Wälle, Gränzpsähke, Gränzhügel.
Geht etwa ein Gewässer, Bergzug re. ba acxa'oc, so heißt
die Gränze eine natürliche, ist sie von Menschenhänden
gemacht, eine künstliche. Wie einzelne Menschen ihr
Eigenthum begränzt haben, so auch Gemeinden, Dorf-
schaften, Städte, ganze Völker. — Jeder Verein von
Menschen lebt nach einer gewissen Ordnung, nach bestimm-'
ten Gesetzen; dies nennt man Verfassung. Damit nun
Ruhe und Ordnung da sei, damit Jedes Eigenthum sicher
bleibe, damit das Gemeinwohl gefördert werde, sind Män-
ner da, welche dafür Sorge tragen. Diese bilden die
Obrigkeit oder die Regierung. Jede große Gesell-
schaft zusammenlebender Familien, Gemeinden rc., die
eine gemeinschaftliche Obrigkeit haben und denselben Ge-
setzen gehorchen, bilden einen Staat. Die Art, wie ent
Staat regiert wird, kann verschieden sein: 1) Einer hat
die höchste Gewalt, der Alleinherrscher (Monarch);
diese Regierungsform, heißt Alleinherrschaft oder
Monarchie. Ist die Herrschaft in der Familie des Mon-
archen erblich, so heißt sie erbliche Monarchie; wird jedes