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1. Gedrängte Uebersicht der Landes- und Volkskunde von Preußen - S. 13

1835 - Königsberg : Bornträger
13 Städte bestehen aus einer großen Anzahl ln Reihen an einander gebauter Häuser, welche Straßen bilden. Die Einwohner sind mehr Handwerker, Künstler und Handels- leute mit besondern Vorrechten. Städte haben in der Regel Thore. Es giebt große, kleine, Mittelstädte, Städte am Meere (Seestädte), Handelsstädte. — Die Bewohner der Dörfer heißen Land lente, die der Städte Bürger (von Burg d. h. ein mit Mauern umgebner Ort). — Die Menschen vcränd crn das Land, in dem sie leben. .Sie ziehen Gräben, um Sümpfe auszutrocknen, roden Wälder aus und machen den Boden urbar, veredeln wilde Obststämme, bauen Häuser, pflastern Straßen, ver- arbeiten die Erzeugnisse des Landes, befahren Ströme, See'n, Meere, und verbinden so entfernte Gegenden mit einander; führen Kunststraßcn (Ehaussee'n), bauen Brücken, dämmen Flüsse ein, leiten Bäche und Teiche auf ihre Mühlen rc. rc. So schafft und waltet der Mensch auf der Erde, zu deren Herrn ihn Gott bestimmt hat. Das Land ist in kleinere und größere Theile getheilt, welche verschiedire Besitzer haben. Wo ein Besitzthum auf- hört und das Eigenthum eines andern anfängt, (die Gränzen) haben die Leute dies mannigfach bezeichnet durch Zäune, Gräben, Wälle, Gränzpsähke, Gränzhügel. Geht etwa ein Gewässer, Bergzug re. ba acxa'oc, so heißt die Gränze eine natürliche, ist sie von Menschenhänden gemacht, eine künstliche. Wie einzelne Menschen ihr Eigenthum begränzt haben, so auch Gemeinden, Dorf- schaften, Städte, ganze Völker. — Jeder Verein von Menschen lebt nach einer gewissen Ordnung, nach bestimm-' ten Gesetzen; dies nennt man Verfassung. Damit nun Ruhe und Ordnung da sei, damit Jedes Eigenthum sicher bleibe, damit das Gemeinwohl gefördert werde, sind Män- ner da, welche dafür Sorge tragen. Diese bilden die Obrigkeit oder die Regierung. Jede große Gesell- schaft zusammenlebender Familien, Gemeinden rc., die eine gemeinschaftliche Obrigkeit haben und denselben Ge- setzen gehorchen, bilden einen Staat. Die Art, wie ent Staat regiert wird, kann verschieden sein: 1) Einer hat die höchste Gewalt, der Alleinherrscher (Monarch); diese Regierungsform, heißt Alleinherrschaft oder Monarchie. Ist die Herrschaft in der Familie des Mon- archen erblich, so heißt sie erbliche Monarchie; wird jedes
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