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1. Gedrängte Uebersicht der Landes- und Volkskunde von Preußen - S. 105

1835 - Königsberg : Bornträger
105 Ii. Die kreisständischen Versammlungen sollen zur Anordnung der Communalangelegenheiten dienen. Es wird jährlich wenigstens einmal ein Kreistag unter dem Vorsitze des Landraths gehalten. Die Beschlüsse werden der Negierung zur Bestätigung vorgelegt. §.50. D i e L a n d s ch a f t. Als nach dem 7jährigen Kriege die adeligen Güter so heruntergekommen waren, dass ihre Besitzer sich nicht hal- ten konnten, traf der Staat die Einrichtung, dass der ge- sammte Adel einer Provinz gemeinschaftlich für alle auf den adeligen Gütern stehenden und noch zu machenden Schulden haften sollte, so lange die Schulden nicht die Hälfte des Werthes überstiegen. Jeder Gläubiger erhielt statt seiner alten Schuldverschreibung, eine neue unter dem Namen Pfandbrief, und bekam nun die Zinsen nicht mehr von seinem Schuldner, sondern von der Landschaft (so heißt der Verband der Gutsbesitzer), während die Land- schaft die Einziehung von den Schuldnern übernahm. Aus diese Weise kann jemand auch jetzt auf sein Gut (wenn dasselbe nicht unter 500 Rthlr. abgeschätzt ist) bis % des Werthes Geld aufnehmen, und zahlt dafür an die Land- schaft 4% p. C. Zinsen. Die Landschaft dagegen zahlt den Pfandbriefinhabcrn nur 4 p. C. Mit diesen Angelegenheiten haben folgende Behörden zu thun: 1) Die ostpreuß. General-Landschafts-Direction zu Kö- nigsberg. Unter dieser stehen 3 Landschafts -Departements- Directionen zu Königsberg, Morungen und Angerburg. 2) Die westpreuß. Gcneral-Landschafts-Direction zu Marienwcrder Unter dieser stehen 4 Provincial-Land- schafts-Dircctionen zu Marienwerder, Danzig, Bromberg und Schneidemühl. §. 51. Kirchen- und Schulwesen. Die evangelische Kirche steht in Bezug auf die innern Angelegenheiten (Lehre, Amtsführung her Geistlichen) unter dem Konsiftvrium zu Königsberg; in Absicht der äußern Angelegenheiten aber (Vermögen, Besetzung der Stellen, Einkünfte) unter derjenigen Äbtheilung jeder Ne- gierung, welche die Kirchenverwaltung und das Schul- wesen besorgt.
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