Anfrage in Hauptansicht öffnen

Dokumente für Auswahl

Sortiert nach: Relevanz zur Anfrage

1. Neueste vollständige Erdbeschreibung für Bürgerschulen, Seminarien und zum Selbstunterricht - S. 432

1842 - Dresden : Schmidt
432 Europa. stellen. So trefflich auch diese Verfassung für den Anfang sein mochte, so veraltete sie doch nach und nach, und viele deutsche Fürsten rissen sich, namentlich im dreißigjährigen Kriege, von dem Reichsverbande faktisch los, oder kamen ihren Verbindlichkeiten so lässig nach, daß die deutsche Reichs- armee zum Gespötte wurde. In den Kriegen gegen Na- poleon verstand es dieser Gewalthaber, einen Theil der deut- schen Fürsten vom Reiche abzuziehen und sie von sich ab- hängig zu machen, indem er die Länder derselben, unter dem einschmeichelnden Namen des Rheinbundes, in den Schutz Frankreichs stellte, in Wirklichkeit aber die betroge- nen Völker unterjochte und sie seinen ehrsüchtigen Erobe- rungsplanen aufopferte. Da legte auch der letzte deutsche Kaiser, Franz Ii., aus dem Hause Oestreich stammend, seine Würde nieder (>806, 6 Aug.) und nannte sich Franz I., Ka iser von Oestreich. Im Verlaufe der Kriege sahen sich nun die meisten deutschen Fürsten genöthigt, dem verhaßten Rheinbunds beizutreten. Manche wurden aus ibren Erbländern vertrieben, andere eingesetzt; die Länder einiger wurden bedeutend vergrößert, aus Herzögen rc. wa- ren Könige k. geworden; mit einem Worte, die ganze Ge- stalt des heiligen röm. Reichs war verschwunden. Dem Scheine nach bestand allerdings eine Bundesverfassung, de- ren Angelegenheiten der Fürst Primas leitete, in Wahr- heit aber galt nur der eiserne Wille des übermüthigen Pro- tektors. Als der Riesenbau Napoleons im Jahre 1813 zusam- menstürzte, zerfiel der Rheinbund von selbst und ein neuer deutscher Bund, ein neues Reich deutscher ^Na- tion, wurde gestiftet und durch die Bundesakte (1815, d. 8. Junius) geregelt. Die Grundzüge derselben sind fol- gende: Alle souverainen Fürsten Deutschlands, mit Ein- schluß des Kaisers von Oestreich, der Könige von Preußen, von Dänemark und der Niederlande (weil sie Besitzungen im deutschen Lande haben), ingleichen die freien Städte, haben sich zu einem beständigen, deutschen, Bunde ver- einigt. Der Zweck desselben ist die Sicherung Deutschlands gegen äußere und innere Feinde. Daraus folgt die Er- haltung der Selbständigkeit und Integrität der einzelnen Bundesglieder und Feststellung oes Rechtszustandes zwischen Herrschern und Beherrschten. Deßhalb soll in allen Staaten,
   bis 1 von 1
1 Seiten  
CSV-Datei Exportieren: von 1 Ergebnissen - Start bei:
Normalisierte Texte aller aktuellen Treffer