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1. Lehrbuch der Weltgeschichte für höhere Töchterschulen - S. 43

1878 - Berlin : Nauck
3. Kapitel. König Friedrich Wilhelm I. 43 und erhielten nach dem Tode des Schwedenknigs in dem Stock-holmer Frieden (21. Januar 1720) als Entschdigung fr ihre Kriegskosten Vorpommern zwischen Oder und Peene nebst den Inseln Usedom und Wollin, wogegen Friedrich Wilhelm an Schweden 2 Millionen Thaler zahlte. . 29. Bundesvertrge. Die abweisende Haltung, welche Kaiser Karl Vi. den Ansprchen gegenber einnahm, die der König bei dem bevorstehenden Absterben der Psalz-Neubnrgischen Linie auf Jlich und Berg erhob, sowie das Bndni, welches der Kaiser mit Spanien geschlossen, das den damaligen Bestand verschiedener europischen Mchte bedrohte, bestimmten Friedrich Wilhelm I., mit seinem Schwiegervater, dem König Georg I. von England, ein Bndni zu Herrenhausen bei Hannover zu schlieen (3. September 1725), worin sich beide ihre Besitzungen und Rechte gewhrleisteten. Auch wurde eine Vermhlung zwischen dem englischen Kronprinzen und der Tochter des preuischen Knigs verabredet. Als sich aber England auch mit Dnemark, Holland und Frankreich verband, um die vom Kaiser gegrndete Ostende'sche Handelsgesellschaft zu vernichten, sagte sich der König, da er sich mit England nur zur Verteidigung deutscher Interessen verbunden hatte. Er gab deshalb den Borstellungen des kaiserlichen Gesandten am Berliner Hose, des Grafen v. Secken-dorf, Gehr, lste das Bndni mit England und schlo mit dem Kaiser den Vertrag zu Wusterhausen (12. October 1726), worin er die vom Kaiser erlassene pragmatische Sanction, nach welcher seine Tochter Maria Theresia nach seinem Tode im ungetheilten Besitz der sterreichischen Erblande folgen sollte, anerkannte, der Kaiser ihm aber .den Besitz vom Herzogthum Berg zu verschaffen versprach, indem er das Haus Pfalz-Snlz-bach binnen sechs Monaten zur Verzichtleistung ans Berg zu ver-anlassen sich anheischig machte. Da der Kaiser sein Versprechen nicht erfllte, so kam zwischen ihm und dem Könige ein neuer Vertrag zu Berlin (23. December 1728) zu Stande, worin im Allgemeinen die Bedingungen des Vertrages von Wusterhausen erneuert wurden und der Kaiser beim Aussterben der Pfalz-Nenbnrgifchen Linie den Streit zwischen Preußen und Pfalz-Sulzbach zu Gunsten des ersteren schlichten zu wollen versprach. Des Knigs Verhltni zu England erkaltete immer mehr, als weder die 1725 verabredete, noch die 1727 beschlossene Vermhlung zwischen dem preuischen Kronprinzen und einer englischen Prinzessin zu Stande kam: er schlo sich deshalb immer enger
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