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1. Die politische Geographie - S. 641

1845 - Eßlingen : Dannheimer
641 artet nicht in Despotismus aus, sondern trägt einen sehr milden patriarchali- schen Charakter an sich. Die Chinesen verabscheuen auch nichts mehr, als Tyrannei und Unterdrückung. Der Kaiser wird als der Vater des Reiches betrachtet; der Vicekönig ist der Vater der Provinz, deren Verwaltung ihm anvertraut ist, und der Mandarin der Vater der Stadt, in welcher er Befehls- haber ist. Das Gesetz schreibt dem Chinesen vor, dem Kaiser einen kindlichen Gehorsam zu leisten, und verpflichtet den Kaiser, sich als einen zärtlichen Va- ter gegen seine Unterthanen zu erzeigen. Stimmt das Verhalten des Kaisers nicht mit dem Gesetze überein, so verfällt er in die äußerste Verachtung. Die unumschränkte Gewalt des Kaisers wird auch dadlirch in Schranken gehalten, daß es den Staaisbeamten oder Mandarinen gestattet ist, dem Kaiser wegen seiner Fehler bittweise und auf die demüthigste und ehrerbietigste Art Vorstel- lungen zu machen. S 531. D i e Verwaltung. A. Zn dem Staatsdienst kann nur der einen Platz erhal- ten, welcher sich durch Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit aus- zeichnet. Die Gelehrten, welche in den Staatsdienst eingetreten find, heißen Kuan (d. h. Vorgesetzter). Die Kuan oder Mandarinen sind in 9 streng geschiedene Ordnungen getheilt, welche aber nur eine persönliche Chrenbe- zeugung bezwecken und mit dem bekleideten Amte «ichs gemein haben. Die 9 Ordnungen unterscheiden sich äußerlich durch Verzierungen der Kleidung, namentlich durch Knöpfe u, s. w. oben auf der Mütze. Nach ihren Aemtern zerfallen die Staatsbeamten in Civil- und Krieg sbeamte; die erstern haben den Vorrang vor den letzter». B. Die Verwaltung ist eben so geregelt und geordnet, wie in einem europäischen Staat. Die Centralbehörden zur Vollstreckung der Gesetze und zur Verwaltung des Reiches sind der geheime Rath (Nwi juan d. h. innerer Hof) und die 6 Ministerien. Die letztem sind folgende: Lijpu (Min. des Personals der Staatsbeamten, Hupn (Finanzmin), Lipu (Min. der Ceremonien, des Kultus, der Künste und Wissenschaften), Pingpu (Kriegsmin)., Hingpu (Jnstizmin.), Hong Pu (Min. der öffentl. Bauten). Außer diesen gibt es noch viele andere hohe Staats- und Centralbchörden, worunter das Han lin juan (die kaiserliche chinesische Akademie der Wissen- schaften), das Li sän (Min. der auswärtigen Angelegenheiten) und das Tu sch a juan. (Min. der Staatsbeamten-Kontrolle). C. Die Venvaltung der Provinzen erfolgt durch ein Reichs- kollegium, welches den Fu juan oder den Statthalter der Pro- vinz zum Präsidenten und 6 andere Beamte zu Mitgliedern hat. Manchmal haben zwei oder auch wohl mehrere Provinzen einen General-Statthalter oder Zong tu, der als Mittelsperson zwischen den Ministerien und dem Fu juan in jeder der seiner Oberverwaltung anvertrauten Provinzen steht. v. Die Finanzverwaltung. Die Einkünfte belaufen sich we- nigstens auf 460 Mill. Thlr.; sie werden beinahe ganz aufgezehrt von der. Ausgaben. Der Schatz, an welchem alle chinesischen Kaiser seit länger als 4000 Jahren sammeln, wird für den größten und kostbarsten in der Welt gehalten. E. Die Kriegsmacht belauft sich auf 1,347,000 Mann, davon aber nur 2/s bei ihren Truppentheilen zu sein Pflegen. In China garnisoniren 1,221,000 Mann, in Sching king 15,000, in den übrigen Provinzen der Mandschurei 20,000, in der Mongolei 30,000, in den Westländern 45,000, in Tübet 6000 Mann chinesischer Truppen. China besitzt gegen 2900 befestigte Plätze und Schlösser, 3000 Forts an beiden Seiten der großen Mauer und 42
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