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1. Allgemeiner Theil - S. 229

1852 - Eßlingen : Weychardt
Die Lebensweise der Völker. 229 a. Die Ando-Arau kaner: Antisaner; Araukaner und Aukas; Feuerländer oder Pescheräh. b. Die Pampasvölker: Pampasvölker im engern Sinn spatagonier oder Tehueltschen; Pueltschen; Tscharruas; Tobas; Mataguayos; Abipones; Lenguas; Payaguas; Mbayos; Guaycurusj; Chiquitos-Nationen; Moxos-Nationen. e. Die brasilianischen und guayanischen Völker: Guaranis; Ka- raten; Omaguas; Botokuden; Puris; Gez; Schumanns; Darien-Nationen. §. 174. Die australische Nasse. 1. Die australische Körperform. Mittlere Statur, rußschwarze Farbe von größerer oder geringerer Intensität, schwarze, rauhe, schlichte oder etwas gekräuselte, aber niemals wollige 'Haare, flache abgestumpfte Nase mit großen Nasenlöchern, dicke Lippen und mehr oder minder vorsprin- gende Kiefer. 2. Die australische Rasse repräsentirt keine Grundform, sondern eine Uebergangsform. Sie verbindet die kaukasische, oder vielmehr die ma- layisch-polynesische Abtheilung derselben, mit der äthiopischen Rasse. Dem Schädelbaue nach steht sie der ersteren, der Physiognomie nach der letztern näher. Sie ist wohl aus der Kreuzung des polynesischen Stammes mit dem äthiopischen hervorgegangen. 3. Zur australischen Rasse gehören die Urbewohner Neuhollands, so wie die Al furus oder H ar afora s sin ihrer eigenen Sprache Arfaki — Gebirgsbewohner genannt), welche auf Neuguinea und aus mehreren Inseln des indischen Oceans wohnen. Letztere führen auch den Namen Endame- nes oder Mairassis. Zweiter Abschnitt. Die Lebensweise der Völker. §. 175. Die Cintheilung des Mlenschengefchlechts nach der Lebensweise. 1. Die Nahrungs- und Leben sw eise der Völker wird durch das Klima und überhaupt durch die natürliche Beschaffenheit des Wohnortes be- dingt und bestimmt. Auf der andern Seite üben auch die geistigen Anlagen eines Volkes und die geschichtlichen Ereigniffe einen eben so großen Einfluß auf die Lebensweise der Völker aus, wie die physikalische Beschaffenheit des heimathlichen Bodens. 2. Nach der Lebensweise zerfallen die Völker in 3 Abtheilungen: in wilde Völker, in Hirtenvölker und in Ackerbau treibende Völker. §. 176. Die wilden Völker. 1. Es sind diejenigen, welche zur Erhaltung ihres Lebens auf den Er- trag der Jagd und des Fischfanges angewiesen sind.
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