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1. Besonderer Theil - S. 203

1856 - Eßlingen : Weychardt
203 Die deutschen Bundesstaaten. Das Königreich Preußen. 11. Ständeverhältnisse der Bewohner. Alle Angehörigen des Staats besitzen das Recht eines Staatsbürgers. Alle Gesetze des Staats ver- binden alle Mitglieder desselben ohne Unterschied des Standes, Ranges u. Ge- schlechts. Die Stände sind: 1. der hohe Adel o. die Fürsten u. Herren, zu welchem die Häupter aller ehemals reichsständischen Familien, die Besitzer der schles. u. lausitz. Stzndesherrschaften u. d. Inhaber preuß. Erbämter ge- hören. 2. Der niedere Adel o. die übrigen Grasen, Freiherren u. Edel- leute; etwa 24,000 Familien. 3. Der Bürgerstand, alle nichtadeligen u. nichtdienenden Bewohner der Städte u. die nichtadeligen Rittergutsbesitzer. 4. Der Bauernstand, zu dem die ländlichen Grundeigentümer u. die nicht- grundbesitzenden Landleute gehören. 12. Religionsverschiedenheit der Bewohner. Io Mill. Pro- testanten; 6,100,000 römische Katholiken; 1,270 griechische Ka- tholiken; 14,500 Mennoniten; 219,000 Juden. Der preuß. Staat gehört zu den Protestant. Ländern Europas. Die Protest. Kirche begreift s/5, die katholische % der Bevölkerung. Es gibt in allen Provinzen Bekenner bei- der Konfessionen; jedoch sind die Protestanten im östl., die Katholiken im westl. Theil des Staats überwiegend * 10). in den nichtdeutschen Provinzen vorherrschend, a. Polen nt. poln. Sprache in Po- sen, Westpreußen, im südl. Ostpreußen, wo sie Masuren heißen, im So. Schle- sien , Wasserpolacken genannt, im No. Pommern, wo sie Kassuben heißen, b. Wenden u. Sorben in d. Niederlausitz, zum Theil m. deutscher Kultur u. Sprache, c. Czech en aa. Böhmische Kolonisten m. vollständiger Erhaltung ihrer Sprache in den böhm. Grenzgegenden Schlesiens, während d. böhm. Kolonisten in Berlin, Potsdam u. in den nächsten Umgebungen beider Städte fast ganz germanisirt sind. bb. Mährische Kolonisten mit Vaterland. Sprache in den mähr. Grenz- gegenden Oberschlesiens. — 3. Die Letten slitthauer u. Kurenj im nördl. Theil des Neg.-Bez. Gumbinnen u. im Kr. Memel. — 4. Wallonen nt. ihrer Muttersprache im Kr. Malmedy im Neg.-Bez. Aachen. — 5. Franzosen fast ganz germanisirt; entweder Nachkommen der 1685 best in Berlin, Potsdam, Königsberg re. angesiedelten Nefugies, oder vereinzelte, neuere Ansiedler in allen Provinzen. — 6. Juden, am zahlreichsten in Posen, überh. in allen von Slaven bewohnten Prov. — 7. Zigeu- ner in d. Neg.-Bez. Cöln, Erfurt u. Gumbinnen. l0) 1. Vertheilung der verschiedenen Neligionen. a. Die Prote- stanten sind vorherrsch, in d. Neg.-Bez. Arnsberg, Merseburg, Magdeburg, Bres- lau, Liegnitz, in Brandenb., Pommern u. Ostpreußen, weniger in Minden u. Erfurt. b. Die Katholiken sind vorherrschend in d. Nheinprov., in d. Neg.-Bez. Münster u. Oppeln, in Posen u. Hohenzollern. c. Beide Konfessionen halten sich das Gleichgewicht in Westpreußen, ä. Die griechischen Katholiken besitzen außer den wenigen zerstreut wohnenden Anhängen in den versch. Prov. nur 3’ Gemein- den; 2 davon, nämlich die Kolonie bei Potsdam und die in Posen, gehören der or- thodoxen Kirche an; die dritte, Alt-Ukta m. 1,000 E., im Kr. Sensburg im Neg.- Bez. Gumbinnen, ist seit 1825 von den Philipponen, einer in Rußland verfolgten Sekte, gegründet worden, e. Die Mennoniten wohnen Haupts, in Preußen u. am Rhein. — 2. Die Prote st anten sind größtentheils Unirte. Außerdem gibt es c. 200,000 Lutheraner, deren Zahl aber in stetem Wachsthum begriffen ist, wenig Neformirte u. c. 20,000 Herrnhuter. Die wichtigsten Herrnhntcrgemeinden sind in Schlesien: Gnadenfeld, Gnadenfrei, Gnadenberg, Neusalz u. Niesky; in Sachsen: Gnadau; in der Nheinprov.: Neuwied; außerdem gibt es mehrere kleine Gemein- schaften in Berlin, Königsberg, Breslau u. Görlitz. Der Nothbischof d. Protest. Kirche ist der König. Er läßt d. äußern Angelegenheiten ders. durch eine besond. Abtheil, des Ministeriums der geistlichen Angelegenheiten, die inneren aber durch den 1850 gegründeten Oberkirchenrath in Berlin leiten. Unter diesen Behörden besteht für jede Prov. ein Konsistorium. An der Spitze desselben steht der Oberpräsident der Prov. u. für die rein kirchlichen Angelegenheiten ein Ge-
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