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1. Besonderer Theil - S. 564

1856 - Eßlingen : Weychardt
564 Erste Abtheilung. Europa. Vierte Gruppe. Die slavischen Staaten. Erstes Kapitel. Was Fürstenthum Montenegro. *) §. 139. Die Grundmacht. Die Kultur. 1. Die Grundmacht. — 1. Lage. 42° 9' bis 42° 55' N.br. 36° 21' bis 37° 13' O.l. — 2. Gre nzen. Im O.: Türkei [211 bauten; Rascieiz. Im N.: Türkei (Herzegowina). Im W.: Oesterreich (Dalmatien). Im S.: Türkei [2ilb£mien]. — 3. Größe. 65 Qm. — 4. Oberfläche. Ein kahles Bergland der dinarischen Alpen, das die Thäler der obern Moratscha und ihrer Zuflüsse begreift; von unzu- gänglichen Bergketten erfüllt und umwallt, über welche nur wenige Engpässe nach Cetiuje führen. ^)ormit or 7,600'. — 5. Gewässer. Die Moratscha (Mora cea), welche in den See von Skutari fließt. Mehrere Zuflüsse, darunter die Seta rechts. Der See von Skutari gehört zu türkisch Albanien. — 6. Klima. Kalt und rauh in den Gebirgsgegenden, wo der Schnee bis tief in den Sommer hinein liegen bleibt. Warm in den tiefer gelegenen Thälern. Die Sommer stud öfters drückend heiß, so daß die Bäche vertrocknen. — 7. Einwohner. 125,000 Slaven serbischen Stammes und griechischer Religion unter einem Bischof. Mehrere Klöster. 116 sehr zerstreute Ortschaften. 2. Kultur. Die Montenegriner sind ein rohes, aber tapferes Gebirgsvolk, das viel aus schöne Waffen und lange Flinten hält; Krieg ist sein Leben und Blut- rache heilige Pflicht. Den Betrieb eines Handwerks halten sie unter ihrer Würde. Das Vermögen besteht vorzüglich in Vieh, in Schafen, Ziegen. Schweinen >i. Maulthieren. Die Bewohner bauen Mais, Gerste und Hafer, Kartoffeln, etwas Obst und Wein. Fischfang treiben sie im See von Skutari. Nach Cattüro bringen sie Schafwolle, Häute, Rinde des Perückenbaumes, Brennholz, Schinken, Honig, Wachs, Schild- kröten , Wildpret, Mais, Käse. §. 140. Die Verfassung. Die Verwaltung. Die Cintheilung. Die Wohnorte. 1. Verfassung. Verwaltung. — 1. Eingeschränktes Erbfürstenthum in der Familie Petrovich (witsch). Das Staatsoberhaupt ist Fürst Dani el I., seit 31.Okt. 1851. Er hat eine Leibwache und ein festes Einkommen aus ihm angewiesenen Domänen. ') 1. Name. Montenegro bei den Italienern. Tscherua (Czerna) G6ra bei seinen slavischen Bewohnern. Kara Dagh bei den Türken. Mal Iris bei den Alba- nesen. Alle diese Benennungen bedeuten schwarzer Berg o. schwarzes Gebirge. — 2. Ge- schichtliches. Ein Tbeil des römischen Illyricum. Ein Theil des Königr. Serbien v. 1040 bis 1389. Selbstständiger Staat unter Fürsten aus dem Hause Tscheruvjevich s— witsch) v. 1389 bis 1516. Ein geisti. Erbfürstenthum unter dem Vladika, der bischöfliche und weltliche Gewalt in sich vereinigte, v. 1516 bis 1851. Seit 1712 begab sich der Staat unter den Schutz Rußlands. Ein weltliches Erbfürstenthum in der Familie Petrovich (—witsch), indem die geistl. Würde des Vladika einem Andern übertragen wurde, seit 1851. Die tapfern Bewohner behaupteten seit 1389 ihre Unabhängigkeit gegen die Osmanen; neuestens im Krieg mit den Osmanen 1852 u. 1853.
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