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1. Besonderer Theil - S. 575

1856 - Eßlingen : Weychardt
Das Kaiserthum Rußland. Grundmacht. 575 nische Völker über 3 Mill. 1,400,000 Finnländer. ^ Mill. Esthen. ee. Türkisch-tatarische Völker: 2,400,000. 475^000 Nogaier. ten rc. gehören. Es gibt Grundherren, die bis 150,000 männl. Bauern, u. Grundherren, welche sogar in 10 bis 15 verschiedenen Gouv. Land u. Leute besitzen. Die Grnndherr- schast hat für den Unterhalt der Leibeigenen zu sorgen u. darf sie nicht todten oder ver- stümmeln. Die Leibeigenen aber sind zu allen Diensten verpflichtet, welche die Grund- herrschaft verlangt, und sind an die Scholle gefesselt, daher sie zwar ohne Land nicht verkauft, aber auch nicht ohne ausdrückliche Erlaubniß ihre Dörfer verlassen dürfen. Bei ihnen u. beim Militär besonders kommt die Knute in Anwendung. Die Regierung sucht die Leibeigenschaft immer mehr zu beschränken. In Finnland, in den Ostsee- provinzen, auf den eigentlichen Krongüteru u. in Polen ist sie fast ganz abgeschafft, und so trifft die Leibeigenschaft eigentlich nur noch die größere Hälfte des russischen Volks. — 5. Religion. I. Christliche Kirche. 1. Die griechisch-kathol. Kirche, a. Sie ist Staatsreligivn. Wenig tolerant gegen andere Glaubensbe- kenntnisse, wacht sie voll Eifersucht über ihren Vorrang im Staatsleben. Zu ihr muß sich das ganze Kaiserhaus bekennen. Zu ihr gehören die Großrussen, die meisten Kleinrussen, die Litthauer u. alle zum Christenthum bekehrten mnhamedan. u. Heid». Völker. Die 2 Mill. nnirten Griechen in Westrußl. sind seit 1839 wieder mit ihr vereinigt. Der Austritt aus der Kirche wird mit dem Verluste der Eigenthumsrechte gestraft. Innerhalb der griech. Kirche gibt es aber gegen 5 Mill. Sektirer ss. I. p. 235. 236s. Das Oberhaupt der Kirche ist der Czaar. Die oberste Aufsicht führt der h'eilige diri- gireude Synode in St. Petersburg, ein Reichskolleginm aus einzelnen Gliedern der höhern Geistlichkeit u. ans weltlichen Personen. Das ganze Reich ist in 52 Eparchien u. 11 Vicariaie eingetheilt, b. Der Klerus, aa. Weltgeistlichkeit oder weiße Geistlichkeit. Sie besteht aus den Erzpriestern, zu denen die 3 Metropoliten zu Kiew, Moskau u. St. Petersburg, die 24 Erzbischöfe [darnnter 4 im asiat. Ruß- lands!, die 26 Bischöfe u. die 11 Bischofssnffraganten gehören, sowie aus den Pres- bytern [den Protopvpeu — Oberpriestern, u. den Popen — Väterns u. den Dia- konen. Die Weltgeistlichkeit zählt 117,927 Köpfe, nämlich 37,140 Priester, 15,734 Diakonen u. 65,053 Kirchendiener. Die niedere Geistlichkeit steht auf einer niedern Stufe der geistigen u. sittlichen Bildung, und muß wegen ihres dürftigen Einkommens auf Ackerbau u. andere Erwerbe Bedacht nehmen. Dessenungeachtet hat das Volk eine gar hohe Achtung vor dem geistlichen Amte. Die niedere Geistlichkeit muß heirathen; darf aber nur einmal u. nur eine Jungfrau heirathen. Die Erzpriester werden aus der Klostergeist- lichkeit gewählt, da sie dem Eölibat unterworfen sind. bb. Die Klostergeistlichkeit oder die schwarze Geistlichkeit zählt 16,527 Köpfe in 462 Manns - und 118 Nonnenklöstern. Sie folgt der strengen Regel des h. Basilius, welche den Genuß thierischer Nahrung untersagt u. außerdem noch strenge Fasten gebietet. Vorsteher der Klöster sind die Archimandriten ['Siebte] u. die Ingumenen spriorensj oder Jn- gumenjas [Priorinnensl. c. Der Got te sdienst wird in der altslavischcn, dem Volke unverständliche» Sprache gehalten. Gebete, Gesang ohne Instrumentalbe- gleitung, Vorlest» von Schriftstellen u. mancherlei Ceremonien sind die Hauptsache; die Predigt ijt fast unbekannt. Beim h. Abendmahl wird Brod u. Wein zugleich in einem Löffel gereicht, ci. Zahlreiche u. strenge Fasten: an jedem Mittwoche u. Frei- tage; 40 Tage vor Ostern; vom 1. bis 15. August; vom 15. Novbr. bis 26. Decbr. Si ä n d egle i ch h e i t in der Osterwoche. 6. B i b el g csel lsch a ft in St. Petersburg mit 182 Hilfsgestllsthaftcn. Ucbersetznng der Evangelien in s Russische, Kalmückische u. Mongolsiche. Große Milsionsthäti^keit unter den Muhamcdanern u. Heiden des Reichs, des. auch im rnss. Amerika, wo der als Vater Benjamin bekannte Bischof Jn- nocentius sthr stgensreich gewirkt hat. Große Strenge gegen andere Bibelgesellschaf- ten u. Unduldstmkeit gegen das vom Auslande betriebene Missionswesen. 2. Die römisch-katholische Kirche, a. Im eigentl. Rußland. besonders in Westrußl., unter dem Erzbischof zu Mohilew u. 6 Bischöfen. 140 Mönchs - u. Nonnenklöster, b. In Polen unter dem Erzbischof zu Warschau u. 6 Bischöfen. 150 Mönchs - und Nonnenklöster. 3. Die gregorianisch-armenische Kirche. In Transkaukasien, des. in rujsisch Armenien. 1 Patriarch oder Katholikos im Kloster Etschmiazin bei Erivan u. 5 Erzbischöfe. 30 Klöster. 4. Die nnirten Armenier. In Jekaterinoslaw u. sonst zerstreut. 5. Die lutherische Kirche. In Finnland, in den Ostseeprovinzen, in den deutschen Kolonien Südrnßlands u. in Polen. Generalkonsistorinm in St. Peters-
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