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1. Besonderer Theil - S. 644

1856 - Eßlingen : Weychardt
644 Zweite Abtheilung. Asten. walt des Kaisers heiligt, erhält auch die geordnete Stellung der Beamten und beschränkt die Willkühr des Kaisers. ") Astronomie fschon frühe Beobachtung der Kometeubahnen u. Sternschnuppenschwärme); Astrologie; Naturlehre; Geographie sdie kaiserl? Geographie bildet nebst den dazu ge- hörigen Planen u. Charten 260 Quartbände). — 4- Wenig Geschmack in den schönen u. bildenden Künsten, mit Ausnahme der Gartenkunst; doch sind Musik, Dichtkunst, Schauspielkunst u. Baukunst beliebt. — 5. Reiche Literatur. Viele gelehrte Werke aller A-rt. Große Menge von Romanen, Erzählungen und Mährchen der besten Art. ") Verfassung u. Verwaltung. — 1. Kaiser: Uih-tschu; unter dem Titel Szi-Hing; seit 20. Februar 1850. — 2. Titel. Thian-tse [= Sohn des Him- mels). Whang-ti s— allerdurchlauchtigster, großmachligster Kaiser). Sching- Whang [= heiliger Kaiser). Er wird wie ein Gott mit dem Angesicht auf dem Boden verehrt. Das Abzeichen des Kaisers ist der Drache. — 3. Thronfolge. In der männlichen Linie der mandschurischen Familie der Tai-tsing [= die sehr reine). Der Kaiser kann aus seinen Söhnen sich den Nachfolger wählen. — 4. Die Negie- rung trägt einen sehr milden, patriachalischen Charakter an sich. Der Kaiser wird als Vater des Reiches betrachtet; der Viceköuig ist der Vater der Provinz, deren Verwaltung ihm anvertraut ist; der Mandarin der Vater der Stadt, in welcher er Befehlshaber ist. Das Gesetz schreibt den Chinesen vor, dem Kaiser einen kindlichen Gehorsam zu leisten, u. verpflichtet den Kaiser, sich als einen zärtlichen Vater gegen seine Unterthanen zu zeigen. Stimmt das Verhalten des Kaisers nicht mit dem Gesetze überein, so verfällt er in die äußerste Verachtung. Die unumschränkte Gewalt des Kaisers wird auch dadurch in Schranken gehalten, daß es den Saats- beamten gestattet ist, dem Kaiser wegen seiner Fehler bittweise u. aus die demüthigfte u. ehrerbietigste Art Vorstellungen zu machen. — 5. In dem Staatsdienste kann nur der einen Platz erhalten", der sich durch Gelehrsanitei t u. Geschickli chkeit auszeichnet. Die Gelehrten, welche in den Staatsdienst eingetreten sind, heißen Kuan [= Vorgesetzte), bei den Europäern Mandarinen svom Sanskritwort mandri — ein heiliger Weiser, ein Rath; von man — wissen). Sie zerfallen in 9 geschiedene Ordnungen, von denen jede wieder 2 Rangstufen bildet, also im Ganzen in 18 Klassen. Die Rang- stufen bezwecken aber nur eine persönliche Ehrenbezeugung u. haben mit dem bekleide- ten Amte nichts gemein. Die 9 Ordnungen unterscheiden sich äußerlich durch Verzie- rung der Kleidung, namentl. durch Knöpfe oben auf der Mütze u. s. w. Nach ihren Aemtern zerfallen die Staatsbeamten in Civil- u. Kriegsbeamte; die ersteren haben den Vorrang vor den letztcrn. — 6. Sehr geordnete u. geregelte Staatsver- waltung. Centralbehörden: Gemeiner Rath snwi jueu — innerer Hof); 6 Mini- sterien. Außerdem noch viele andere hohe Staats- u. Centralbehörden. — 7. Die Verwaltung der Provinzen geschieht durch ein Reichökollegium, welches den Statthalter der Provinz sfu-juan) zum Präsidenten u. 6 andere Beamte zu Mit- gliedern hat. Manchmal haben 2 oder auch wohl mehrere Provinzen einen General- Statthalter szong-tu), der als Mittelsperson zwischen den Ministerien u. dem Provinzialstatthalter in jeder der seiner Oberverwaltung anvertrauten Provinz steht. — 8. Die Rechtsverwaltung hat sehr pünktliche Gesetzbücher zum Grunde, welche auf dem Hauptbegriff der Pieiät ruhen, so daß die Strafen nur als väterliche Züchtigun- gen angesehen werden. Strafarten: 10 bis 100 Prügel mit dem kleinen u. großen Bambusrohr; Brandmarken; Verbannung auf 150 bis 900 M. von Pe-king; Galeerenstrafe; Erdrosseln; Enthaupten; in Stücke hauen; Hungersterbeu. — 9. Finanzen, a. Einnahmen des ganzen Reichs: 360 bis 400 Milk. fl.? Steuern, Abgaben von allen Arten von Ländereien und ihren Erzeugnisien, von Gewerben, Hafen- und Küstengelder, Zölle, Tribute n. dgl. werden theils in Geld, theils in Naturalien bezahlt, b. Die Ausgaben übersteigen die Einnahmen seitdem englischen u. dem nun ausgebrochenen Bürgerkriege um ein Bedeutendes. Nichts desto weniger haben die chinesischen Kaiser aller Dynastien an einem Schatze gesammelt, der für den größten u. kostbarsten in der ganzen Welt gehalten wird. — 10. Kriegs- macht. a. Großes, aber schlecht geübtes Kriegsheer von 1,347,000 Mann, von denen gewöhnlich nur */, bei ihren Truppentheilen sind. In China garnisoniren 1,221,000 M., in Mnkden 15,000 M., in den übrigen Provinzen der Mandschurei 20,000 M., in der Mongolei 30,000 M., in den Westländern 45,000 M. in Tübet 6,000 M. chinesischer Truppen. Waffen: Bogen, Pfeile, Schilde, Spieße, Säbel, Flinten u.
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