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1. Bd. 1 - S. 687

1835 - Eisleben : Reichardt
687 Fürstentümer Schwarzburg. welche Würde er kurze Zeit besaß, weil er noch in demselben Jahre, seinen nahen Tod fühlend, den man den Folgen einer Vergiftung zuschreibt, in einem mit seinem Gegenkönige Karl Iv. abgeschlossenen Vertrage gegen eine gewisse > Entschädigung, der Königswürde entsagte, und in dem Jahre 1349 starb. Außer Günther Xxi. machten sich auch noch andere Grafen Schwarz- burgs, von der Blankenburgischen Linie um die Vergrößerung der Grafschaft Schwarzburg verdient. So kamen, vermöge eines mit den Grafen von Hohenstein errichteten Erbvertrages, im I. 1356 die Herrschaft Sondershausen, spater die Schlösser Kvffhausen und Rothenburg, dann die Halste der beiden Aemter Kelbra und Heerin- gen und noch spater das Schloß Kafernburg mit den dazu gehörigen Dörfern hinzu. Güntherxi^. war derjenige Graf von Schwarz- burg Blankenburgischer Linie, der, als er 1538 zur Regierung ge- langte, alle Schwarzburgischen Besitzungen (bis auf den Antheil der damals noch bestehenden Leutenberqischen Linie) befaß. Er hinter- ließ bei seinem Tode 1552 vier Söhne: Günther Xix, mit dem Beinamen der Streitbare und einer der tapfersten Helden des Hauses Schwarzburg, Wilhelm I., ausgezeichnet durch seine Frömmigkeit und Herzensgüte, Johann Gün th er l. und Al- bert Vii., wovon der erste zu Arnstadt, der zweite zu Franken- hausen, der dritte zu Sondershausen und der vierte zu Rudolstadt residirte. Jene ersten beiden starben kinderlos, aber die beiden Letzten sind die Stifter der beiden noch blühendenlinien deshausesschwarz- burg geworden. Nämlich nach dem Tode Günther Vli,, der 1583 ohne Hin- terlassung von Erben starb, theilten die übrigen drei Brüder 1584 die sämmtlichen Schwarzburgischen Besitzungen (indem 1564 auch die Leutenbergische Linie erloschen war) unter sich also, daß Johann Günther 1., der Stifter der Sonder s h ä usischen Linie die Aemter Sondershausen, Elingen nebst Greußen, Arnstadt und Kä- fernburg ; Albert Vii., der Stifter der R u d o Istädtische n Linie die Aemter Rudolstadt, Blankenburg, Leutenberg, Ilm, Paulinzell, Schwarzburgund Gehren und Wilhelm das Uebrige bekam. Durch den 1597 erfolgten Tod des Grafen Wilhelm, der keine Kinder hinterließ, und die dadurch nöthig gewordene neue Theilung im I. 1599 wurden die Besitzungen der Sondershäusischen Linie mit den Aemtern Gehren, Keula und Schernberg und die der Rudolstädtischen Linie mit den Aemtern Frankenhausen, Heeringen, Kelbra, Arnsburg, Straußberg und Schlotheim vermehrt. Die Sondershäuser Linie erwarb als neue Besitzungen 1631, vermöge einer mit den Grafen von Gleichen geschlossenen Erbverbrüderung die untere Grafschaft Gleichen und 1632, vermöge einer mit den Grafen von Stolberg und Hohnstein errichteten Erbverbrüderung, die Hohnsteinschen Aemter Lohra und Dietenborn nebst Bleicherode, Großbodungen und die Allersbergischen Gerichte. Doch von diesen
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