1. Bd. 1
- S. 725
1835 -
Eisleben
: Reichardt
- Autor: Cannabich, Johann Günther Friedrich
- Sammlung: Geographieschulbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Bildungsstufen (OPAC): Sonstige Lehrmittel, alle Lernstufen
- Inhalt Raum/Thema: Geographie, Region?
- Inhalt: Zeit: Geographie
Mecklenburg.
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bis 1436 erhielt und nur die erste fortdauerte. Von dieser Linke
war Heinrich Ii., mit dem Beinamen der Löwe, der durch
seine Gemahlin, eine Tochter des damaligen Markgrafen von
Brandenburg, die Herrschaft Stargard und nach dem 1314 er-
folgten Erlöschen der Rostockcr Linie mit seinem Landes-
antheile vereinigte. Seine ,Söhne Albrecht Ii. und Jo-
hann Iv. stifteten die Linien Schwerin und Dtargard,
(wovon die letztere 1471 erlosch) und wurden 1348 vom Kaiser
Karl Iv. zu Herzogen von Mecklenburg erhoben. Von den Söh-
nen Albrechts setzte Magnus I. den Stamm fort, dessen Enkel,
Heinrich Iv. mit dem Beinamen der Fette, nach dem 1436
erfolgten Erlöschen der Linie Werle oder Wenden, und da ihm
1471 auch die Besitzungen der ausgestorbenen Stargarder Linie
zufielen, sich im alleinigen Besitze des Herzogthums Mecklenburg
sah. Die Enkel desselben, Heinrich V. und Albrecht Vii.,
unter welchen sich, wiewohl sie selbst noch katholisch blieben, die
Reformation in Mecklenburg verbreitete, stifteten 1534 die beiden
Linien Schwerin und Güstrow, wovon erstere schon 1552
mit ihrem Stifter ausging, die letztere aber den Stamm fort-
setzte. Von den Nachfolgern Albrechts Vii. theilten die Herzoge
'Adolph Friedrich !, und Johann Albrecht Ii. abermals
das Land; ersterer bekam Schwerin, letzterer Güstrow zu seinem
Antheile. Weil sie in dem dreißigjährigen Kriege Parthei wider
den Kaiser nahmen, wurden sie 1627 vom Kaiser entsetzt, und
der kaiserliche Feldherr Wallenstein mit ihrem Lande beliehen.
Seine Herrschaft dauerte aber nicht lange, indem Gustav Adolph,
König von Schweden die rechtmäßigen Fürsten in ihr Land zu-
rüsführte. Der Westphalische Frieden 1648 hatte auch einigen
Einslusi auf den Gebietsumfang Mecklenburgs, denn es mußte
an die Krone Schweden die Stadt Wismar nebst Pöl und Neuen-
kloster abtreten und erhielt zur Entschädigung die beiden Bisthü-
mer Schwerin und Natzeburg. Nach dem Tode Adolph Fried-
richs I. folgte 1658 in der Regierung C H4 i st i a n L u d w i g 1.,
der die katholische Religion annahm und dessen Brüder Fried-
rich Wilhelm Ii. und Adolph Friedrich Ii., jener die
Grabowsche und dieser die Strelitzer Linie, stifteten. Nach dem
Tode ihres Bruders, der 1692 starb, und nach dem Erlöschen
der Güstrowschen Linie, welche bis 1695 geblüht hatte, schlossen
sie 1701 einen Vergleich mit einander, wonach die Grabower Linie,
nun die Schwerinsche genannt, Schwerin und Güstrow, die Scre-
litzer aber die Herrschaft Stargard und das Fürstenthum Natzeburg
erhielt. Auf solche Weise entstanden nun die noch jetzt blühenden
Linien Schwerin und Strelitz des Mecklenburgischen Hauses.
In der erstem Linie regiert seit 1785 Friedrich Franz, welcher
1803 durch Kauf Wismar nebst Pol "und Neuenklostcr erwarb,
1806 von den Franzosen aus dem Besitze seines Landes vertrieben