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1. Bd. 3 - S. 491

1838 - Eisleben : Reichardt
Australien. 491 heit erregt zu haben vermeinte. Ein Wort des Priesters, ein Traum oder sonst ein dunkles Gefühl konnten einem solchen Insulaner den Gedanken einflößen, daß er die Gottheit beleidigt habe, und sogleich belegte er sein Haus, seine Felder, seine Pirogue rc. mit dem Tabu d. h. er beraubte sich freiwillig des Gebrauchs aller dieser Gegenstän- de und unterzog sich allen Unannehmlichkeiten, die aus einer solchen Entbehrung für ihn erfolgten. Zuweilen ist das Tabu allge- mein und trifft jedermann, wo dann niemand, ohne sich der streng- sten Bestrafung auszusetzen, einem mit Tabu belegten Gegenstände sich nahem darf. Zuweilen ist es jedoch nur beziehungsweise und bloß auf einen oder mehrere Menschen gerichtet. Ein persönlich dem Tabu übergebenes Individuum ist von aller Gemeinschaft mit seinem Stamm ausgeschlossen, und darf sich nicht einmal der Hände bedie- nen, um Nahrungsmittel zu berühren. Gehört ec der vornehmem Kaste an, so sind einer oder mehrere Sklaven zu seinem Dienste be- stellt, die gleichfalls mit ihm dem Tabu verfallen; ist es nur ein ge- meiner Mann, so muß er, wenn er anders nicht verhungern will, seme Nahrung mit dem Munde aufheben, nach Art der Thiere. Der Häuptling konnte je nach seinem Range alle, die unmittelbar von ihm abhingen, mit in sein Tabu einschließen; endlich verehrte der ganze Stamm die Tabus, die von dem obersten Häuptling ausgingen. Aus allem diesen ist leicht einzusehen, wie die Häuptlinge diese Einrichtung benutzen konnten, um ihre Rechte zu sichern und ihrem Willen un- bedingten Gehorsam zu verschaffen. Es ist auch zu bemerken, daß die Häuptlinge und Priester stets mit einander zur unverletzlichen Aurechthaltung des Tabu einverstanden waren. Übrigens sind die Häuptlinge selbst größtentheils Priester oder diese mit Häuptlin- gen durch die Bande der Verwandtschaft oder gegenseitiger Überein- kunft engverbunden. Wer immer es gewagt hatte, die Hand frevel- hafterweise an einen mit Tabu belegten Gegenstand zu legen, war mit dem unfehlbaren Zorn und Strafgerichte Atuas (Gottes) bedroht; größtentheils kamen jedoch die Häuptlinge der himmlischen Rache da- durch zuvor, daß sie den Schuldigen mit unerbittlicher Strenge be- straften. Gehörte er einer höhern Kaste an, so wurde er seines gan- zen Eigenthums, selbst seines Ranges beraubt und in die unterste Klaffe des Volks verstoßen. War es ein Mann aus dem gemeinen Volke oder ein Sklave, so konnte sein Tod allein die Schuld sühnen. Noch müssen wir bemerken, daß die Ozeanier zum Theil Landbau treiben und in Verfertigung von Kleidungsstücken, Fischerei- und an- dern Gerathschaften, Fahrzeugen und Waffen eine bewundernswürdige Geschicklichkeit zeigen. Durch die Bemühungen der Missionare hat ein Theil derselben das Christenthum angenommen und der Einfluß Europäischer Sitten und Civilisation macht sich mit jedem Jahre auf einem Theile dieser Inseln bemerkbarer. * *
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