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1. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. 142

1904 - Gotha : Perthes
142 ,roen Opern aus der deutschen Heldensage. Emanuel Geibel, ein national-zesinnter Dichter (f 1884 in Lbeck), verherrlichte ebenso, rote Ferdinand Hreiligrath (f 1876), die groen Taten des Jahres 1870 in Liedern, die Maler Bleibtreu, Camphausen. Anton Werner vergegenwrtigten Szenen aus den groen Kriegen in ergreifenden Bildern. Der architektonischen und insbesondere der plastischen Kunst wurden neue Aufgaben in der Her-stellung der Siegesdenkmler gestellt. Das Herrlichste hat darin Johannes Schilling geleistet, der Schpfer des Niederwalddenkmals. Die bedeutendsten Kaiserdenkmler sind das Kaiser Wilhelmsdenkmal auf dem Kyffhuser und das von Reinhold Begas ausgefhrte zu Berlin. 6. Aeriode. Das deutsche Kaiserreich is zum Tode Wilhelms I.). ' Mit der Errichtung des deutschen Reiches kamen die nationalen wie die freiheitlichen Bestrebungen des deutschen Volkes zu voller Entfaltung. Es galt nunmehr, im Innern das Reich durch gemeinsame Einrichtungen aus-zugestalten und im preuischen Staate die Selbstverwaltung, wie sie die Stein-Hardenbergsche Gesetzgebung begonnen hatte, durchzufhren. Recht im Gegensatz zu dem nationalen Aufschwung steht die sozial demokratisch e Bewegung, die mit der gewaltigen Entwickelung der Naturwissenschaften und der Ausbildung des Maschinenwesens auf das engste zusammenhngt. Nach auen trat Deutschland endlich in die Reihe der kolonialen Mchte Europas ein. Mit sterreich und Italien im Bunde (an der Spitze des Dreibundes) htet es in Europa den Vlkersriede^ u l " ' y I. Die Verfassung und Verwaltung des deutschen luid)0. Das deutsche Reich (ein Bundesstaat) besteht auer dem Reichs-"-lelnde Elsa-Lothringen aus 22 Monarchien und 3 freien Stdten (Hamburg, Bremen, Lbeck). Innerhalb des deutschen Reiches herrscht volle Freizgig-keit (das Recht der freien Wohnsitznahme), Gewerbefreiheit und die Gleichberechtigung der Bekenntnisse. V Die Gesetzgebung im Reiche wird gebt durch Bundesrat und Reichstag. Die Reichsgesetze werden teils durch unmittelbare kaiserliche Verordnungen durchgefhrt, teils werden sie den Einzelstaaten zur Aus-sjforurtg berlassen. Die Spitze der gesamten Reichsverwaltung bildet der Reichskanzler, der zugleich den Vorsitz im Bundesrate fhrt. Ihm sind die Reichsbehrden 7 fft/i
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