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1. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. IX

1904 - Gotha : Perthes
Ix 966-972 Dritter Zug nach Italien. Die Eroberung des griechischen Unter-Italien milingt. Der deutschekaiser beansprucht die Oberleitung der christ-lichen Staaten und der christlichen (rmisch-katholischen) Kirche. Diese Weltmacht ist an die Herrschaft der Italien und die Kaiserkrnung in Rom geknpft. 3. Periode: Z>as deutsche Kaiserreich (rmische Reich deutscher Nation). I. Die Herrschaft des Kaisertums der das Papsttum (bis zum Tode Heinrichs Iii.). 973-983 Otto Ii. (begraben in der Peterskirche in Rom). Nach sieben Jahren gefahrvollen Kampfes mit dem Herzogtum ist er Herr in Deutschland, daraus zieht er nach Italien. 982 Niederlage in Kalabrien gegen die Araber. Abfallderwenden. 983-1002 Otto Iii. (begraben zu Aachen). Sein Hof auf dem Aventin in Rom. Deutschland und Italien sind bei seinem Tode in Aufruhr. 1002-1024 Heinrich Ii. (begraben zu Bamberg). Er stellt die Knigsmacht in Deutschland und Italien wieder her. 1024-1039 Konrad Ii. (begraben im Dom zu Speier, der Grabsttte der srn-kischen oder salischeu Kaiser, dem schnsten deutschen Bauwerke des romanischen srundbogen-^Stils. 1033 Erwerbung Burgunds (Herzog Ernst von Schwaben f 1030). 1039-1056 Heinrich Iii. Sieg der die Ungarn an der Raab; die bairische Ostmark wird bis zur March und Leitha vorgeschoben. 1046 Synoden zu Sntri und Rom; die drei simonistischen Ppste werden abgesetzt. Heinrich bernimmt die Besetzung des ppst-lichen Stuhles. Die Politik Ottos I., die sich auf das Bistum sttzt, kommt durch die Herrschaft der das rmische Bis-tum zum Abschlu. Ausbildung des L e h n s w e s e n s. Der Dienstmanne (Ministeriale) erwirbt fr den Rodienst, den er leistet, ein Recht auf ein Gut, das als Lehen (beneficium mit der Verpflichtung zum Kriegsdienst) gegeben wird. Dem unfreien Ministerialen gegenber steht der Freie mit seinem Allod und der Vasall d. h. der Freie, der ein Lehngut bernommen hat. Ministeriale wie Vasallen treten durch die Schwertleite in den Ritterstand. Wer Freiheit und Rittertum verbindet, heit freier Herr (oder Herr, Baron). -Das Lehnswesen hat auch den Staat ergriffen (L e h n s st a a t, Feudal-staat). Auch die Fürsten, weltliche (Grafen und Herzge) wie geistliche (Bischfe und bte reichsunmittelbarer Stifter) bernehmen die groen mter vom Könige als Lehen, die weltlichen mittels der Fahne (Fahnenlehen), die geistlichen mittels Ringes und Stabes (Investitur) unter Leistung des Treueides. Die gewhnliche Krnungssttte ist Aachen. Einen festen Hof gibt es nicht. Die Reichsgeschfte besorgt der Kanzler, ein Geistlicher aus dem Hfklerus (der Kapelle). Kanzlei und Kapelle stehen unter dem Erzkanzler und Erzkapellan, dem Erzbischos von Mainz.
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