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1. Lehrbuch der Geschichte für die mittleren Klassen höherer Lehranstalten - S. XXXII

1904 - Gotha : Perthes
Xxxii 1817 18. Oktober Wartburgfest. 1819 Ermordung Kotzebues durch Karl Sand. Schlieung der Turnpltze, Auflsung der Jenaer Burschenschaft. K a r l s b a d e r B e s ch l s s e (berwachung der Universitten und Druckschriften). 1830 Julirevolution in Paris. Erhebung Ludwig Philipps vou Orleans (Ludwig Xviii. 18141824; Karl X. 18241830). Revolutioninbrssel. Trennung Belgiens von Holland; Prinz Leopold von Koburg wird König der Belgier (1831). Die Revolution in Polen wie in Italien wird niedergeworfen. Die Bewegungen in Norddeutschland (Braunschweig, Hannover, Kurhessen, Sachsen) zwingen die Fürsten zur Einfhrung von Ver-fassungen, wie sie in Sddeutschland seit 1818 und 1819 bestehen. Die Metternichsche Politik bleibt im deutschen Bunde unverndert. Die Beschwerde der hannverischen Stnde der den Verfassungsbruch des Knigs Ernst August von Hannover wird vom Bunde abgewiesen. (1837 ist mit der Thronbesteigung der Knigin Viktoria von England Hannover wieder von England getrennt worden.) Ii. Die Neuordnung des preuischen Staates. Das gesamte Staatsgebiet zerfllt in 8 Provinzen und 25 Regierungsbezirke. Zivilverwaltung: an der Spitze der Provinz steht der Ober-Prsident, an der Spitze des B e z i r k s der Regierungsprsident. Pro-vinzialbehrden: Provinzialstenerdirektion (fr indirekte Steuern), Generalkommission (zur Regelung der gutsherrlich-buerlichen Verhlt-nisse), Provinzialschnlkolleginm, Provinzialkonsistorinm. An den B e -zirksregiernngen sind die Verwaltungsangelegenheiten einzelnen Regierungsrten zugewiesen. An dem Sitze jedes Bezirks ist eine Oberpostdirektion. 1814 Militrverwaltung: Feststellung derallgemeinenwehrpslicht nach vollendetem 20. Lebensjahr. In jeder Provinz 1 Armeekorps (dazu das Gardekorps). Jedes Korps hat 2 Divisionen mit je 4 Infanterie-, 2 Kavallerieregimentern, 1 reitenden und 2 Fubatterien. Die Hlfte einer Division ist eine Brigade. An der Spitze des Armeekorps steht der kommandierende General. Die Zentralbehrde ist das Staatsministerium, aus 5 Fachministern bestehend (fr das uere, Innere, Finanzen, Justiz, Kriegs-wesen). 1817 (Stiftung der Union der beiden evangelischen Kirchen. Neuordnung der kath olif cheu Kirche: 2 Erzbistmer: Kln (mit Trier, Mnster, Paderborn) und Pofen-Gnefen (mit Kulm). Der Frstbischof von Breslau und der Bifchof von Errneland stehen un-mittelbar unter dem Papst. Jede Provinz (auer Posen) besitzt eine Universitt: Berlin, Greifs-wald, Knigsberg, Breslau, das mit Frankfurt a. d. O., Halle, das mit Wittenberg vereinigt wird, Bonn (1818) und die theologisch-philo-sophische Akademie zu Mnster.
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