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1. Der sächsische Kinderfreund - S. 26

1830 - Dresden Leipzig : Arnoldi
20 dem Lande sich zu bereichern begehren. Beschweret nicht die Unterthanen mit neuen Bürden Und Auflagen. Wollt ihr Jemanden erheben, so thut es ohne Unterdrückung des Andern. Keine Frevelthat laßt ungestraft hingehen; wo aber Hoffnung der Besserung ist, da laßt die Nachsicht und Verzeihung Platz finden. Verdient Jemand eure Ungnade, so bedenket, daß man im Zorn Maaß halten müsse. Zu den Waffen, greift nicht eher, als wenn es die höchste Nolh erfordert. Feh ermahne euch nochmals ernstlich, seid ein- trächtig, Einer gebe dem Andern nach, und Einer vergebe dein Andern. Dieses wird euch eine Mauer seyn wider alle feindliche Ueberfalle. Und du, mein Sohn Friedrich, verhalte dich also bet 'der Churwürde, wie du es von mir gesehen, damit du dem Reiche lieb und werth seyest. Du aber mein Sohn .Wilhelm verehre diesen deinen alteren Bruder, das wird dir zur Ehre und zu deinem Beßten ge- reichen. Ach, lieben Söhne, faßt doch diese meine vater- - liehe Vermahnung wohl zu Herzen und ins Gedächtniß, und laßt euch ja durch nichts trennen oder uneinig machen. Und dieses werdet ihr mir jetzt in meine Hand versprechen." Die Söhne reichten dem sterbenden Vater die Hand und versprachen, seinen väterlichen Willen treu zu halten. Der Bruderkrieg. Die Söhne Friedrich’s des Streitbaren hiessen Fried- rich der S anftmüthige und Wilhelm der Dritte oder der Tapfere, welche die von Ihrem V ater geerbten ¿1 Länder anfangs gemeinschaftlich regierten. Dasselbe thaten sie auch noch einige Zeit, als sie im Jahre 1440, nach dem Tode ihres Oheims, Friedrich's des Friedfer- tigen, die Landgrafschaft Thüringen erhielten. Allein Wilhelm war ein unruhiger Fürst, der das Wohlleben liebte, nicht aber die Friedfertigkeit. Er drang daher 1445 in seinen Bruder,, die Lander zu theilen. Friedrich willigte ein, und man kam dahin überein, dass der jün- gere Bruder die Besitzungen gleichmässig theilen, der ältere aber zwischen beiden Theilen zuerst wählen sollte. Wilhelm hatte die Theilung so vorgenommen, dass auf die eine Seite Meissen, und auf die andre ganz Thürin-
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