1830 -
Dresden Leipzig
: Arnoldi
- Autor: Otto, Christian Traugott
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 2
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Stadtschule, Landschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Landschule, Stadtschule
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
schauer abzugeben, kt -wahrhaft unchristlich. Drum wird
der müssig Stehende durch Soldaten, oder durch andere
Leute zur Beihilfe gezwungen.
Weil wir keinen Tag vor Feuersgefahr sicher sind,
so thun wir wohl, wenn wir unsere Gebäude nach ihrem
wahren Wierthe in der Brandkasse versichern. Ist mein
Haus z. B. 800 Thaler werth und es brennt nieder , so
bekomme ich 800 Thaler aus der Brandkasse, so dass ich
eine neue W ohnung aufhauen kann, ohne das Geld dazu
borgen zu müssen. Brennt mein Haus zur Hälfte ab, so
erhalte ich 400 Thlr. Gewiss eine vortreffliche Einricht-
ung. Freilich darf ich diese grosse Wohlthat nicht um-
sonst verlangen, sondern ich muss von jedem Hunderte
jährlich zweimal eine gewisse Abgabe entrichten. Habe
ich z. B. mein Haus mit 1000 Thlrn. in der Brandkasse
angegeben und es werden von jedem Hunderte 5 Gr.
ausgeschrieben, so muss ich halbjährlich 50 Gr. entrichten.
Nun kann ich zwar , so glücklich seyn , meine Lebens-
zeit hindurch mit Feuersgefahr verschont zu bleiben;
allein schon die Gewissheit, dass mein Vermögen von
1000 Thlrn. gesichert ist, hat einen grossen Werth, und
übrigens weiss ich, dass ich meine Abgabe zum Nutzen
der Abgebrannten erlege, die 'ohne diess sehr elend seyn
würden. Nach den Gesetzen des Landes muss jeder
Hausbesitzer zu dieser Brandkasse beitragen, und weil
es gewissenlose Leute geben könnte, welche ihye schlechte
Wohnung zu hoch taxiren, um sie in Brand zu stecken,
und eine schönere dafür zu bauen, so muss die Obrigkeit
strenge Sorge dafür tragen, dass kern Gebäude über den
Werth versichert werde.
Ausserdem gibt es noch eine Brandkasse für die be-
weglichen Güter oder Mobilien. Man nennt sie die Mo-
biliar-Brand-Kasse. Die Einrichtung dabei ist fol-
gende : So viel Groschen ich halbjährlich in diese Kasse
gebe, für so viel hundert. Thaler wird mein bewegliches
Vermögen gerechnet; und wenn ich durch den Brand et-
was davon einbüsse, so bekomme ich den dritten Theil er-
stattet. Zahle ich also halbjährlich 8 Groschen, so schätze
ich mein Vermögen auf 800 Thlr.; verliere ich im Feuer
sämmtliche bewegliche Güter, so erhalte ich 266 Thlr.
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