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1. Die Vaterlands- und Weltkunde - S. 30

1869 - Essen : Bädeker
30 6. Ihrer Religion nach sind die Bewohner des preußischen Staates Christen; doch leben zerstreut unter diesen auch etwa 314,000 Juden. Die Christen unterscheiden sich nach dem Bekenntnisse ihrer Religion in Evangelische und Katholiken. Die Mehr- zahl, fast V3 der Bevölkerung, bekennt sich zur evangelischen, und Va zur katholisch en Kirche. Die Provinzen Schlesien, Sachsen, Hessen, Hannover, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Pommern und Preußen sind vorherrschend von Ev angelischen, dagegen die Rheinprovinz, Westphalen und die Provinz Posen überwiegend von Katholiken bewohnt. Juden wohnen in allen Provinzen, die meisten aber in der Provinz Posen. — 7. An der Spitze des preußischen Staates steht ein mächtiger Fürst, der König von Preußen: Wilhelm I., geb. am 22. März 1797, vermählt mit Augusta von Sachsen-Weimar. Sein ein- ziger Sohn, der Kronprinz, Friedrich Wilhelm, geboren den 18. Okt. 1831, ist der Thronfolger; derselbe ist vermählt mit der englischen Prinzessin Victoria. Der König hat seinen Sitz oder seine Residenz in Berlin, und darum ist diese Stadt die Haupt- und Residenzstadt Preußens. — Weil der König nicht überall persönlich gegenwärtig sein, und einen so großen Staat, wie Preußen, nicht allein verwalten, regieren kann: so sind die in der vorhergehenden Darstellung genannten Veranstaltungen und Beamten des Staates nöthig, welche alle ihre Amtsgewalt im Namen.des Königs ausüben. Unter dem Könige stehen als die höchsten Staats-Beamten die Minister: der Minister des Innern — der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegen heiten — der Minister der auswärtigen Angele- genheiten — der Finanzminister — der Kri egsminister — der Minister für Handel, Gewerbe, Ackerbau und öffentliche Arbeiten — und der Justizminister. Unter den Ministern stehen für die Provinzen die Obcrprästdenten — unter diesen für die Re- gierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 8 Minister, 11 Oberpräsidenten, 34 Regierungen und für die sämmtlichen Kreise des Staates eben so viele Landräthe. Leicht ist nun einzusehen, daß die Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen Staats steuern und sind entweder 1. Grundsteuern, die vom Grund und Boden, 2. Gebäud esteuern, die von den Gebäuden, 3. Klassen- und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen, oder 4. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben werden*. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des
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