1869 -
Essen
: Bädeker
- Autor: Haesters, Albert, Bender, Ludwig
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Landschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Inhalt Raum/Thema: Vaterländische Geschichte
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): Evangelisch-Lutherisch
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6. Ihrer Religion nach sind die Bewohner des preußischen Staates
Christen; doch leben zerstreut unter diesen auch etwa 314,000
Juden. Die Christen unterscheiden sich nach dem Bekenntnisse
ihrer Religion in Evangelische und Katholiken. Die Mehr-
zahl, fast V3 der Bevölkerung, bekennt sich zur evangelischen, und
Va zur katholisch en Kirche. Die Provinzen Schlesien, Sachsen,
Hessen, Hannover, Schleswig-Holstein, Brandenburg,
Pommern und Preußen sind vorherrschend von Ev angelischen,
dagegen die Rheinprovinz, Westphalen und die Provinz Posen
überwiegend von Katholiken bewohnt. Juden wohnen in allen
Provinzen, die meisten aber in der Provinz Posen. —
7. An der Spitze des preußischen Staates steht ein mächtiger
Fürst, der König von Preußen: Wilhelm I., geb. am 22. März
1797, vermählt mit Augusta von Sachsen-Weimar. Sein ein-
ziger Sohn, der Kronprinz, Friedrich Wilhelm, geboren den
18. Okt. 1831, ist der Thronfolger; derselbe ist vermählt mit der
englischen Prinzessin Victoria. Der König hat seinen Sitz oder
seine Residenz in Berlin, und darum ist diese Stadt die Haupt-
und Residenzstadt Preußens. — Weil der König nicht überall
persönlich gegenwärtig sein, und einen so großen Staat, wie
Preußen, nicht allein verwalten, regieren kann: so sind die in der
vorhergehenden Darstellung genannten Veranstaltungen und
Beamten des Staates nöthig, welche alle ihre Amtsgewalt im
Namen.des Königs ausüben. Unter dem Könige stehen als die
höchsten Staats-Beamten die Minister: der Minister des Innern
— der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-
Angelegen heiten — der Minister der auswärtigen Angele-
genheiten — der Finanzminister — der Kri egsminister —
der Minister für Handel, Gewerbe, Ackerbau und öffentliche
Arbeiten — und der Justizminister. Unter den Ministern stehen
für die Provinzen die Obcrprästdenten — unter diesen für die Re-
gierungsbezirke die Regierungen — und unter den Regierungen für
die Kreise die Landräthe. Es giebt im Staate 8 Minister, 11
Oberpräsidenten, 34 Regierungen und für die sämmtlichen Kreise des
Staates eben so viele Landräthe. Leicht ist nun einzusehen, daß die
Verwaltung des Staates sehr viel Geld kostet. Zur Bestreitung dieser
Kosten und somit zur Erhaltung der Ordnung, des Rechtes, des
Gesetzes, kurz zur Beförderung der allgemeinen Wohlfahrt
ist jeder Staatsbürger verpflichtet, nach seinem Vermögen Abgaben
oder Steuern an den Staat zu entrichten. Diese Steuern heißen
Staats steuern und sind entweder 1. Grundsteuern, die vom Grund
und Boden, 2. Gebäud esteuern, die von den Gebäuden, 3. Klassen-
und Einkommensteuern, welche vom Vermögen oder Einkommen,
oder 4. Gewerbesteuern, die von den einzelnen Gewerben erhoben
werden*. Jeder brave Staatsbürger zahlt gerne die ihn treffenden
Steuern und ist auch sonst überall bereit, für die Wohlfahrt des