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1. Die Vaterlands- und Weltkunde - S. 173

1869 - Essen : Bädeker
171 schaftliche provisorische Regierung an. Bald nach dem^ Friedensschlüsse beantragte Österreich bei Preußen die gemeinschaftliche Übertragung der Herzogthümer an den Prinzen Friedrich von Augustenburg, der bereits früher sein Erbrecht geltend zu machen versucht hatte. Preußen dagegen, als der Beschützer der Nordmarken Deutschlands, verhandelte mit Österreich und dem Erbprinzen von Augustenburg, ob der letztere nicht einwillige, die militärische Führung der schleswig-holsteinischen Armee, den Kieler Hafen und andere wichtige Punkte an Preußen ab- zutreten. Da aber der Prinz von Augustenburg sich nicht willig zeigte, auf diese Forderungen einzugehen, so lehnte Preußen den Antrag Österreichs ab. Inzwischen waren auch im Schooße der gemeinschaftlichen Landes- regierung Üueinigkeiten eingetreten, welche das bisher bestandene bundes- freundliche Verhältniß ernstlich zu trüben drohten. Eine Zusammen- kunft der Regenten von Österreich und Preußen in Ga st ein am 29. April 1865 führte hierauf zu einem Vertrag, in welchem fest- gesetzt wurde, daß Österreich die Verwaltung Holsteins, Preußen die Verwaltung von Schleswig übernehmen, Lauenburg aber gegen eine an Österreich zu leistende Geldentschädigung in den alleinigen Besitz Preußens kommen sollte. Aber auch dieser Zustand war nicht von langer Dauer. Nachdem alle Verhandlungen über die Zukunft der Herzogthümer erfolglos geblieben waren, stellte Österreich am 1. Juni 1866 die Entscheidung der schleswig-holsteinischen Frage den Ent- schließungen des deutschen Bundes anheim und berief auch die Stände-Versammlung des Herzogthums Holstein zusammen. Dies erklärte Preußen für einen Bruch des Gasteiner Vertrages. In Folge dessen und auf Grund des Mitbesitzungsrechtes auch in Holstein rückte der preußische General von Manteuffel mit Truppen aus Schleswig wieder in Holstein ein und richtete an deu österreichischen Statthalter von Gab lenz die Aufforderung, mit ihm wieder eine ge- meinschaftliche Regierung der beiden Herzogthümer zu bilden. Dieser lehnte jedoch das Anerbieten ab und zog sich mit seinen Truppen und dem Prinzen von Augustenburg unter Protest*) aus Holstein nach Österreich zurück. Österreich erklärte beim deutschen Bunde die Be- setzung Holsteins durch Preußen für einen Vertragsbruch und stellte am 11. Juni 18 66 den Antrag, das gesammte Bundesheer, mit Ausschluß des preußischen Antheils, gegen Preußen mobil zu machen. Dieser Antrag wurde am 14. Juni 1 86 6 trotz des Widerspruchs des preußischen Bundestagsgesandten von der Majorität, wozu Öster- reich, Bayern, Würtemberg, Sachsen, Hannover, beide Hessen, Nassau rc. gehörten, zum Beschluß erhoben. Nach der Abstimmung verließ der preußische Gesandte die Sitzung mit der Erklärung, daß der bisherige Bund gebrochen sei und für Preußen zu bestehen aufge- hört habe. *) Protest «= Widerspruch, Rechtsvorbehau. 8*
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