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1. Für den Unterricht in höheren Mittelklassen berechnet - S. 241

1887 - Leipzig : Kesselring
D eutscher Befreiungskrieg 18131815. 241 Hamburg, Lbeck, Bremen, Frankfurt a. M.; spter kam noch dazu: 1 Landgrafschaft: Hessen-Homburgs. Die wichtigsten Bestimmungen der deutschen Bundesakte waren folgende: Alle Bundesglieder haben als solche gleiche Rechte. Die ge-meinsamen Angelegenheiten werden durch eine Bundesversammlung besorgt, bei welcher sterreich den Borsitz fhrt: sie hat ihren bestndigen Sitz zu Frankfurt a. M. Alle Bundesmitglieder versprechen, mit einander gegen jeden Angriff zu stehen und, wenn der "Bundestag Krieg erklrt, keine ein-fettige Unterhandlung mit dem Feinde anzuknpfen oder Frieden zu schlieen. Ebenso sollten sie unter keinerlei Vorwand einander bekriegen, sondern ihre Streitigkeiten bei der Bundesversammlung vorbringen. In allen Bundesstaaten wird eine landstndische Verfassung stattfinden. Die christ-lichen Religionsparteien genieen gleiche Rechte. Wie eine bessere Stellung der Israeliten in brgerlicher Hinsicht zu bewirken sei, wird die Bundes-Versammlung beraten. Die Unterthanen der deutschen Fürsten haben das Recht, aus einem Lande frei in das andere wegzugehen und dort brger-lichen oder Kriegsdienst anzunehmen, wenn keine Verbindlichkeit zum Kriegs-dienst gegen das bisherige Vaterland im Wege steht. Die Bundesver-sammlung wird sich mit Abfassung gleichfrmiger Gesetze der die Prefreiheit, den Nachdruck, sowie der Handel und Verkehr zwischen den Bundes-staaten beschftigen. Der Bundestag wurde am 5. November 1816 erffnet. Die Schluakte von 1820 vollendete die Verfassung Deutschlands als Bundes-staat. Nach den Bestimmungen von 1821 und 1822 zerfiel das deutsche Bundesheer in 10 Armeekorps und zhlte 300000 Mann Der Bundesfeldherr war von der Bundesversammlung zu erwhlen und in Pflicht zu nehmen. 77. Deutschland seit 1815. I. Die ahre 1815-1851. 1. Deutschland 18151830. Heitiger Bund 1815. Die unbeschrnkte Monarchie. Metternich. Frstenkongresse. Deutsche Zustnde. Wartburgfest 1817. Kotzebues Ermordung 1619. System Metternichs. Preußen. Einige Mittel- und Kleinstaaten mit konstitutionellen Verfassungen. '2. Deutsch lan d 18301848. Die leitenden Ideen: Konstitutionen fr die Einzelstaaten und einheitlicher Bundes-staat. Verhalten des Bundestages. sterreich: Metternich unter Franz I. (f 1835) und Ferdinand I. 1835 - 1843. Preußen: Friedrich Wilhelm Iii bis 1840. Pro-vinzialstnde 1823. Zollverein 1834. Union. Klner Wirren. Friedrich Wilhelm Iv. 1840 1861. Sein Ziel. Widerstand sterreichs. Verbesserung der Bundeskriegs- 1 Die Linie Sachsen-Gotha starb 1825 aus, und in das Erbe teilten sich Koburg (fortan Sachsen-Koburg Gotha), Meiningen (fortan Sachsen-Meiningen-Hild-burghausen) und der Herzog von Hildburghausen, welcher Herzog von Sachsen-Attcnbmg wurde. Eine weitere Venninderung der Bundesstaaten erfolgte durch das Erlschen der Linien .Rthen (1847) und Bernburg (1863), so da der Herzog von Dessau alle Anhaltiuischen Lnder vereinigte. Die Fürsten von Hohen-zoll ern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen verzichteten 1849 zu grinsten der preuischen Hohenllen!, und im Mrz 1866 fiel die Landgrafschaft H ess en H omburg infolge des Todes des Landgrafen an das Groherzogtum Hessen-Daunstadt. Auerdem war 1864 der König von Dnemark infolge des Verlustes von Holstein mit Lauenburg ans der Zahl der deutschen Bundesglieder ausgeschieden, so da der Bund bei seiner Auflsung im Jahre 1866 nur noch 32 Glieder umfate. Spie u. Beriet, Weltgeschichte Iii. 5. Auflage. 16
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