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1. Für den Unterricht in Mittelklassen berechnet - S. 92

1883 - Leipzig : Kesselring
92 Mittlere Geschichte. und belegte die Ruber mit schweren Strafen. Hierdurch befestigte er die innere Ruhe so, da er auch nach auen fr des Vaterlandes Ansehen und Gre wirken konnte. Bereits 1025 sicherte Konrad durch einen Vertrag mit Knud, dem König von Dnemark, welcher ihm innig befreundet war, die Nordgrenze Deutschlands, indem er an jenen die Markgrafschaft Schleswig abtrat und 1. Rmer- dort wieder die Eider zur Grenze machte. Im Jahre 1026 zog er nach zug Italien und lie sich in Mailand zum König der Lombardei und am Oster- 1026 u. 27. feste des folgenden Jahres (1027) in Rom zum rmischen Kaiser krnen. Burgund. Seine wichtigste Erwerbung aber war das Knigreich Burgund l. Schon Kais er Heinrich Ii. hatte mit R ud o lf, dem kinderlosen König von Burgund, den Vertrag abgeschlossen, da Burgund nach Rudolfs Tode an Deutschland fallen solle. Als jedoch Konrad in die Rechte seines Vorgngers eingesetzt sein wollte, erklrte Rudolf, da mit dem Ableben Heinrichs jener Vertrag erloschen sei, da er ihn mit der schsischen Knigsfamilie und nicht mit dem Reich abgeschlossen habe. Hierdurch lie sich Konrad aber nicht abweisen. Er nahm Basel2 mit Waffengewalt und erzwang die Erneuerung des Erbvertrags. Doch bedurfte es noch eines langen Kampfes, ehe der Besitz Burgunds fr Deutsch-Ernst von land gesichert war. Zunchst glaubte Konrads Stiefsohn, der Herzog Ernst Schwaben, von Schwaben das erste Anrecht auf Burgund zu haben, weil seine Mutter, die Kaiserin Gisela, die Schwestertochter von Rudolf war. Er erhob sich daher gegen Konrad und suchte mit Hilfe von Freunden das beanspruchte Land einzn-nehmen, fand aber (1030) kmpfend feinen Untergang. Als hierauf Rudolf (1032) Burgund an starb, behauptete Konrad Burgund in drei Feldzgen gegen den Herzog Odo Deutschland von Champagne^ und vereinigte es 1033 mit dem deutschen Reiche. 3. Auf einem Reichstag in Burgund (zu Solothurn) lernte Konrad fl038) Gottesfriede den sogenannten Gottesfrieden (Treuga3 Bei) kennen, welchen Bischfe 1031. daselbst sieben Jahre zuvor (1031) ausgerichtet hatten. Da nmlich Selbsthilfe und Faustrecht in hohem Grad berhand genommen, so war bestimmt worden, da an den Leidenstagen Christi Friede walten sollte. Bei Strafe des Kirchen-bannes durfte daher niemand von Mittwoch Abend bis Montag Morgen wider den anderen die Waffen erheben. Fr Burgund wurde diese heilsame Ver-ordnnng auf dem erwhnten Reichstage besttigt, in Deutschland aber ge-langte sie erst vier Jahre spter (1042) zur Geltung. 2. Rmer- Schon im Jahre 1037 war Konrad zum zweitenmal in Italien zug gewesen und hatte dort in Streitigkeiten zwischen kleineren Lehnstrgern und 1037 u. 38. den Bischfen die Verordnung gegeben, da die kleineren Lehen in mnnlicher Erblichkeit Linie erblich fein sollten. In Deutschland, wo die Groen in ihren Lehen Schert* erblich waren, verfuhr Konrad nach hnlichen Grundstzen. Auch hier nahm er die kleineren Leute gegen ihre Herren in Schutz; denn bei ihm stand 1 Seit 879 gab es ein eis j uranisch es Burgund (S. 87 Anm. 2), welches Provence, Dauphin und Lyon umfate, und seit 888 auch eilt trausjurau isch es (Hochburgund), welches aus Schweiz, Savoyeu und der Franche (Eomte bestand. Beide wurden 933 vereinigt und erhielten von der Hauptstadt Arles an der Rhone den Namen: arela tisch es Reich. Dieses wurde von Konrad dem Ii. erworben. 2 Basel, Stadt am Rhein, jetzt zur Schweiz gehrig. Champagne, Landschaft zwischen Maas und Loire, das nrdliche Nachbarland von Burgund. 3 Treuga oder Trewa, vom deutschen Trew, d. i. Treue. Der Friede wurde spter auch auf ganze Zeitabschnitte (1. Advent bis Epiphanias und Aschermittwoch bis Trinitatis) ausgedehnt.
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