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1862 -
Hannover
: Meyer
- Autor: Flügge, Heinrich Friedrich
- Hrsg.: ,
- Auflagennummer (WdK): 8
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Hannover
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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des um Nom liegenden Gebietes geworden, und Pipins Sohn Karl
der Große vermehrte diese Schenkung. Seitdem war der Papst zu-
gleich. weltlicher Fürst; sein Land heißt der Kirchenstaat. Nach
der Übereinkunft zwischen Karl und dem Papste sollte diesem jedes-
mal die Kaiserkrönung, jenem aber die Bestätigung des neuen Papstes
xufummcu; beide sollten die Oberhäupter der Christenheit im Abend-
lande sein, der Papst das geistliche und der Kaiser das weltliche. Das
wäre nun schon recht gut gewesen; aber die Sünde auf beiden Seiten
wurde auch hier der Leute Verderben. Auf dem päpstlichen. Stuhle
saß im 10. und 11. Jahrhundert eine Reihe gottloser Leute, schandbar
und der Kirche Gottes zum großen Ärgerniß. Davon war die Folge,
daß der Papst um sein Ansehen kam und die weltlichen Fürsten oft in
die Rechte der Kirche griffen.
2. Da bestieg im Jahre 1073 Gregor Vii. den päpstlichen
Stuhl. Er war der Sohn eines Schunds aus Italien. Durch
seine großen Geistesgaben hatte er sich vom einfachen Mönch zum
Rathgeber von vier auf einander folgenden Päpsten und zuletzt zum
Papste emporgeschwungen. Er wollte die Kirche gänzlich unabhän-
gig von aller weltlichen Gewalt machen. Daher verbot er streng
die Simonie, d. i. den Verkauf geistlicher Ämter, wodurch die welt-
lichen Machthaber oft unwissende und unheilige Menschen in den
Kirchendienst gebracht hatten; auch sollte kein..Fürst mehr bei Strafe
des Bannes einen Bischof oder Abt durch Überreichung von Ring
imb Stab in sein geistliches Amt und die damit verbundenen Gra-
fenrechte einsetzen dürfen. Sodann verbot er den Priestern die Ehe;
wer von ihnen verheirathet war, sollte Weib und Kinder entlassen,
oder sein Ämt niederlegen. Das war aber wider Gottes Ordnung.
Endlich erklärte er: „Wie der Mond sein Licht von der Sonne hat,
so sind Kaiser und Könige und Fürsten nur durch den Papst, weil
dieser durch Gott ist; also ist der König dem Papste Unterthan und
ihm Gehorsam schuldig. Wenn die Apostel im Himmel binden und
lösen können, so müssen sie auch auf Erden Fürstenthümer und
eines jeden Güter geben und nehmen können nach Verdienst. Der
Papst aber ist der Nachfolger der Apostel und der Stellvertreter auf
dem Stuhle Petri; er ist der Statthalter Christi und Über allen."
Somit nahm er das Recht in -Anspruch, Kaiser und Könige abzu-
setzen und ihre Unterthanen vom Eide der Treue loszusprechen. Der
Herr aber hatte gesagt: „Ihr wisset, daß die weltlichen Fürsten herr-
schen, und die Oberherren haben Gewalt. So soll es nicht sein
unter euch; sondern so jemand will unter euch gewaltig sein, der sei
euer Diener."
3. Mit diesem gewaltigen Manne nahm der damalige Kaiser
Heinrich Iv. den Kampf auf. Heinrich war ein in Sünden aller
Art aufgewachsener Regent, dessen große Fehltritte dem Papste
leichtes Spiel verschafften. Die Sachsen, mit denen er in Streit
laq^ hatten ihn bei dem Papst verklagt. Dieser forderte ihn vor
seinen Richterstuhl, und als Heinrich darauf durch eine Versammlung
deutscher Bischöfe den Papst für abgesetzt erklären ließ, that dieser