1811 -
Halle
: Kümmel
- Autor: Zerrenner, Carl Christoph Gottlieb
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Westfalen
- Geschlecht (WdK): koedukativ
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I. Erzählungen ,
gönnte, und da diese geheime Anklage genauer untersucht
wurde, entdeckte man die böse Verläumderinn, und be-
strafte sie. Von dieser Zeit an mochte niemand mehr
mit ihr umgehen, oder ihren Worten glauben. Sir. 5,
16. 17.
41. Die unerfahrene Jugend.
Zwei Knaben spielten am Ufer eines Flusses, welches
hin und wieder, von dem Wasser ausgeriffen war. Ein
alter Hirt, der in dieser Gegend sein Vieh weidete, warn-
te sie, daß sie nicht zu nahe an den Rand des Ufers ge-
hen sollten; denn er habe schon oft große Stücke von
selbst ins Wasser fallen sehen.
Die Knaben meinten aber, sie waren ja weit genug
vom Flusse, und das Ufer wäre auch so dick, daß es sie
wohl tragen würde. Sie spielten also sorglos fort, und
näherten sich unvermerkt einer sehr hohlen Stelle. Plötz-
lich brach ein Stück davon los, und der eine Knabe, wel-
cher darauf stand, fiel in den Fluß.
Vor Schrecken lief der andere eiligst davon, und
weil er sich vor der Strafe fürchtete, sagte er zu Hause
kein Wort von diesem unglücklichen Falle. Der alte
Hirt, der dieß alles mit angesehen hatte, rettete noch mit
großer Mühe den hinabgestürzten Knaben, der beinahe
schon ertrunken war. Und was, meint ihr, hatte der an-
dere durch sein unzeitiges Schweigen wohl verdient?
42. Die Wahrsagerinn.
Eine Zigeunerinn kam Ln ein Dorf, und wollte den
Leuten für Geld wahrsagen. Einige waren auch wirk-
lich so einfältig und abergläubig, daß sie den Reden der
listigen Frau zuhörten. Diese sagte nun einem Jeden
der Umstehenden etwas, das er gern hören mochte; dem
einen weissagte sie eine reiche Erbschaft, dem anderen
eine glückliche Heirach, u. s. w. Dafür wurde sie dann
reichlich beschenkt.
Unterdessen hatten die Gerichte von dieser Landstrei-
cherinn gehört; und weil solche Betrügereien verboten wa?