1844 -
Leipzig
: Tauchnitz
- Autor: Calinich, Ernst Adolf Eduard
- Hrsg.: ,
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Regionen (OPAC): Sachsen
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Weltgeschichte.
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dem Kaiser nicht sogleich ergab, so ließ er über den Kurfürsten das
Todesurtheil aussprechen und hob dieses erst auf, als derselbe auf 1
diekurwürde und sein Land Verzicht geleistet hatte. Beides erhielt
der Herzog Moritz, welcher bei dieser ganzen Angelegenheit zwar
in einem sehr zweideutigen Lichte erscheint, aber durch die da-
maligen Verhältnisse entschuldigt werden kann. Der Kurfürst
selbst blieb der Gefangene des Kaisers und zwar bis 1552,
wo der Kaiser durch den Kurfürsten Moritz in dem Passauischen
Vertrage vom 31. Juli 1552 gezwungen wurde, ihn freizuge-
den, so wie auch den Landgrafen Philipp von Hessen, wel-
chen er auch bald nach jener Schlacht bei Mühlberg hatte
gefangen nehmen lassen. Im Jahre 1556 legte Karl die
Regierung nieder; in Deutschland folgte ihm Ferdinand I.
als Kaiser; in den übrigen Ländern sein Sohn Philipp Ii.
von Spanien. Karl zog sich nach St/ Juste in der Gegend
von Estremadura in Spanien zurück und verbrachte seine Zeit
mit Andachtöübungen, Gartenarbeit und Verfertigung von
Uhren. Er starb 1559 im 56. Jahre seines Lebens den
21. September. — Da ich euch von der Reformation, welche
nicht allein von Luther, sondern auch von Zwingli und
Calvin ausging, noch in einem besonderen Abschnitte, welcher
die sächsische Geschichte behandeln wird, erzählen will, so will
ich euch hier nur eine Übersicht von der Verbreitung dersel-
den geben. Die lutherische Lehre war zur Zeit ihrer größ-
ten Ausbreitung in Deutschland in allen sächsischen, bran-
denburgischen, braunschweigischen, pfälzischen, badischen, wür-
tembergischen, mecklenburgischen, holsteinischen, hessischen und
pommerschen Landen und in den meisten Reichsstädten herr-
schend; dagegen behielt in Österreich, Baiern und den geistlichen
Stiftern und Fürstenthümern die römische Kirche die Ober-
hand. Außer Deutschland wurde das Lutherthum in Schwe-
den, Norwegen, Dänemark, Liefland, Esthland, Kurland und
Preußen angenommen. Das reformirte Glaubensbekennt-
niß fand Eingang in den großen und einigen kleinen Kan-
tonen der Schweiz, in den Niederlanden, in Schottland und
endlich auch in England. In Polen, Ungarn und Österreich
nahmen Viele das lutherische, Mehrere aber das reformirte.
Glaubensbekenntniß an.