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1. Der deutsche Kinderfreund - S. II

1851 - Berlin Leipzig : Weidmann Reimer
1 Privilegium. Ahir^Christian der Achte, von Gottes Gnaden König zu Dänemark, der Wenden und Gothen, Herzog zu Schleswig, Holstein, Stormarn der Dithmarschen und zu Lauenburg, wie auch zu Oldenburg rc. rc. Thun'"Mikd Kemit,.daß Wir auf das Ansuchen des Buchhändlers G. Reimer in Berlin um Ertheilung Unseres allerhöchsten Privilegiums ■ gegen den Nachdruck des in seinem Verlage herauskommenden Lehrbuchs „der Deutsche Kinderfreund von F. P. Wilmsen" den genannten Buchhändler G. Reimer hiemit dergestalt und also allergnädigst privi- . D/legiren, daß das gedachte Lehrbuch, nachdem demselben dieses Privile- gium vorgedruckt worden, in zwanzig Jahren, vom Tage der Aus» ftellung dieses Privilegiums angerechnet, in Unseren Herzogthümern Schleswig, Holstein und Lauenburg weder nachgedruckt, noch ein an- derswo verfertigter Nachdruck desselben in den genannten Herzogthümern verkauft werden soll; wobei Wir zugleich allerhöchst festsetzen, daß alle bei dem Nachdrucker oder in den Buchhandlungen vorräthige Exemplare eines solchen Nachdrucks confiscirt und die Contravenienten gegen dieses Privilegium außerdem mit einer Geldbuße, welche dem Ladenpreise von 500 Exemplaren des Originalwerks gleichkommt, belegt werden sollen. Sollten übrigens über die Auslegung dieses Privilegiums Zweifel entstehen, so hat darüber in vorkommenden Fällen Unsere Schleswig- Holstein-Lauenburgische Kanzelei zu entscheiden. Wornach sich männiglich allerunterthänigst zu achten. Urkundlich unter Unserem Königlichen Handzeichen und vorge- drucktem Jnsiegel. Gegeben in Unserer Königlichen Residenzstadt Kopenhagen, den Isten 1843. (L. 8.) . . M Christian R. ‘"P 1
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