1851 -
Berlin Leipzig
: Weidmann Reimer
- Autor: Pischon, Friedrich August, Wilmsen, Friedrich Philipp
- Auflagennummer (WdK): 196
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Regionen (OPAC): Berlin
- Geschlecht (WdK): koedukativ
und des Nachdenkens.
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Wer sich beschmutzt hat, muß sich waschen; wer ge-
sund bleiben will, muß mäßig essen und trinken; wer et-
was lernen will, muß fleißig und aufmerksam sein; wer
gut schlafen will, muß am Tage fleißig arbeiten, und we-
der zu viel essen, noch zu viel trinken; wer bei seinen Haus-
genossen beliebt sein will, muß dienstfertig, aufrichtig und
freundlich sein; wer etwas begreifen will, muß nachden-
ken; wer sich nicht verirren will, muß nach dem rechten
Wege fragen; wer fält werden will, muß essen; wer ge-
lobt sein will, muß sich anständig und vernünftig betra-
gen; wer seinen Aeltern Freude machen will, muß in der
Schule fleißig, zu Hause sittsam und gehorsam, und bei
ftemden Leuten artig sein; wer seine Kleider lange haben
will, muß sie schonen und reinlich halten; wer schnell nach
einem Orte hinkommen will, muß eilen, und nicht säumen.
Wer viel Geld einnimmt, kann auch viel Geld ausge-
den, oder er kann auch etwas ersparen. Wer ein Hand-
werk gelernt hat, kann sich selbst ernähren. Wer krank und
schwach ist, kann sich nicht selbst ernähren. Wer in der
Schule nicht fleißig und aufmerksam ist, kann nichts lernen.
Ich wohne in einem Hause, welches mehrere Stockwerke,
mehrere Stuben und Kammern, Küche und Keller und ei-
nen Boden hat. In großen Häusern haben mehrere Fami-
lien Wohnungen. Diejenigen sind meine Hausgenossen,
welche mit mir in Einem Hause wohnen. Ich gehöre zu
einer Familie, und diese Familie besteht aus meinen Ael-
tern, meinen Geschwistern und Verwandten.
Der, welchem ein Haus gehört, heißt der Wirth, oder
der Eigenthümer, oder auch der Besitzer des Hau-
ses. Wer kein eigenes Haus besitzt, muß sich in dem Hause
eines Andern eine Wohnung miethen. Er bezahlt nämlich
dafür, daß er in einem ftemden Hause wohnen darf, jährlich
ein _ gewisses Geld an den Eigenthümer des Hauses.
Dieses Geld wird das Micthsgeld, oder der Zins genannt.
Zu einer guten Wohnung gehören Helle, geräumige
und trokkene Stuben, luftige und geräumige Kammern,
bequeme und Helle Treppen. Die Küche, der Keller und
der Boden müssen ebenfalls geräumig und lustig sein. Solche
Häuser, deren Mauern und Wände bloß von Steinen auf-
geführt sind, werden massive Häuser genannt, und
sind die dauerhaftesten. Ein massives Haus kann einige