1834 -
Celle
: Schulze
- Autor: Zimmermann, Johann Friedrich Theodor
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrbuch
- Schultypen (WdK): Bürgerschule, Volksschule, Landschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Mittlere Lehranstalten, Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Landschule, Bürgerschule, Volksschule
- Inhalt Raum/Thema: Weltkunde
- Inhalt: Zeit: Alle Zeiten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
- Konfession (WdK): offen für alle
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scheu Ritterschaft acht, von der Lüncburgschen sieben,
von der Bremen- und Vcrdenschen sechs, von der Hoya-
und Diepholzfchen drei, von der Osuabrückschen Rit-
terschaft, (incl. Meppen und hingen), fünf, von der
Hildesheimschen Ritterschaft vier, von der Ostfriesische«
zwei; 13. Vier Mitglieder, welche der König ernennt.
Eins dieser Mitglieder wird auf Lebenszeit, die drei an»
Lern aber werden ans die Dauer des Landtags ernannt.
§. 95. 96. und 97. handelt von Errichtung der Majo-
rate (d. h. das Vorzugsrecht, welches der Aeltesie einer
Familie oder eines Geschlechts hat: auch ein Gut oder
Land, welches jedesmal ungctheilt bei dein Aeltesten einer
Familie bleibt) und Beilegung eines erblichen persönli-
chen Stimmenrcchts und von der Oualisication der im
$♦ 94t bezeichneten Mitglieder der Ständepersammlung.
§. 98. Die zweite Cammer soll bestehen ans folgenden
auf die Dauer des Landtages zu erwählenden Depulirten:
1. Drei Depntirten der Stifter 8r. Bonifacü zu Ha-
meln, Cosmae et Damiani zu Wnnstorf, St. Alexan^
dri zu Einbeck, Beatae Mariae Virginis daselbst, des
Stifts Bardowiek und des Stifts Ramelsloh, wel-
che von diesen Stiftern unter Zuziehung von höher«
Geistlichen und Predigern aus der Zahl der protestanti-
schen Geistlichen oder solcher Männer, die dem höher«
Schulwesen im Königreiche angehören, in der Maße z«
erwählen sind, daß sich wenigstens zwei ordinirte Geist-
liche unter denselben besinden, 2. drei Mitgliedern, wel-
che der König wegen des allgemeinen Klosierfonds er-
nennt, 3. einem Depntirten der Universität Götlingen,
4. zwei von den evangelischen Königlichen Consistorie«
Zu erwählenden Depntirten, 2. einem Depulirten des
Domcapitels zu Hildesheim, 6. aus sieben und dreißig
Depulirten nachfolgender Städte und Flecken, nämlich:
zwei Deputirten der Residenzstadt Hannover, einem De--
purinen der Sladr Göttingen, einem Depulirten der Siadr