1. Theil 2
- S. uncounted
1800 -
Halle
: Buchh. des Waisenhauses
- Autor: Junker, Friedrich August
- Auflagennummer (WdK): 24
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule
- Inhalt Raum/Thema: Deutsche Geschichte, Europäische Geschichte, Geographie:Region?
- Geschlecht (WdK): koedukativ
124. Die europäische Türkei, b.
2)^^ie südliche europäische Türkei begreift 7 Theile:
a) Romanlen, sonst Thrakien, worin Conftan-
tmopel*), Adrianopel und Gallipol:, eine von den Vestun-
gen, Dardanellen genannt, welche die Meerenge beschießen
können, b) Macedonien. wo Salonichi, sonst Thessalor
nich. e) Albanien, wo Scurari. 6) Thessalien, wor-
in Larissa und der Berg Olympus, e) Llvadlen, das alte
eigentliche Griechenland **), wo sonst Athen, Theben und
Dclphos lagen. Der hiesige Berg Parnassus ist durch
die Dichter berühmt, f) Morea, eine Halbinsel, sonst
Peloponnesus, wo ehemals die Stadt Corinth berühmt
war, die jetzt den Namen Gereme hat, imgleichen Sparta
oder Lacedämon, die jetzt Misitra heißt. §) Die vielen In^
seln umher h worunter Candia die wichtigste ist.
*) s. Ss. 17,6. **) s. V. 170. f.
12 5. Ueber die europäische Türkei.
^>ies Land enthalt vhngefähr 10800 Quadratmeilen und
10 Millionen Einwohner. Es ist größtentheils heiß
und fruchtbar, aber schlecht angebaut. Doch hat man Ge-
treide, besonders viel Reis; Wein und allerlei edle Früchte,
Baumwolle, Seide, Toback, Marmor, Schleifsteine, Meer-
schaum (eine besondere Erdart), und gute Viehzucht. Aus-
ser den Tuch-, Seidenzeug-, Baumwoll- und Lederfabri-
ken findet man nur wenige. Die herrschende Religion ist ^ie
mahomedanische *), deren Ob.rpriefter der Mufti, oder
Ausleger der Gesetze, ist. Die Regierung ist unumschränkt
und erblich. Der Landesherr heißt türkischer Kaiser (Groß-
sultan, Großherr), jetzt Selim Hl. Sein erster Minister
heißt Großvezier, der mit dem Divan oder Staatsrach
die Staatssachen besorgt **).
*) Siehe Theil I. V. 465, f. **) s. V. 294.
I. Handb. 2 Th. E