1839 -
Halle
: Kümmel
- Autor: Zerrenner, Carl Christoph Gottlieb
- Auflagennummer (WdK): 3
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lesebuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Das gelobte Land. 321
nach einer gerechten und milden Regierung, 39 Jahve
nach Christi Geburt.
Ar ist ob ul, der zweite Hingerichtete Sohn He-
rodes I., hatte drei Kinder hinterlassen. Diese Enkel.
Herodes I. waren 1) Herodes Agrippa I. , der nach
mancherlei Unglück durch die Gunst der Römer König
über das ganze jüdische Reich wurde und, um die
Juden zu gewinnen, die Christen verfolgte, den Apo-
stel Petrus gefangen nehmen und Jacobus den Aelte-
ren hinrichten ließ. Apostelg. 12, 23. Er starb plötzlich.
Der Sohn desselben, Herodes Agrippa 1!. der letzte
Nachkomme Herodes I. wurde König über die Lander
des Vierfürsten Philippus, erlebte die Zerstörung Je-
rusalems und starb in Rom im Jahre 90 nach Chri-
sti Geburt. In der Apostelgeschichte geschieht seiner, so
wie seiner Schwestern Berenice und Drusilla, Gemah-
linn des Landpflegers Felix Erwähnung. 2) Herodes,
Aristobul's zweiter Sohn, ist nicht weiter bekannt-
3) Die bekannte Hcrodias, die zwei Stiefbrüder ihres
Vaters nacheinander heirathete.
Unter der Oberherrschaft der verschiedenen Völker
waren die Juden bald mehr, bald weniger gedrückt.
Die.römer (Luc. 2, 1.) hatten die Abgaben nach
einer Abschätzung des Vermögens bestimmt und Zöl-
le angelegt, welche reiche Römer pachteten, die dann
wieder römische > oder jüdische Unterpächter annahmen.
Um die Pacht herauszubringen und möglichst bei der
Pachtung zu gewinnen, erlaubten sich die Pächter, Zöll-
ner, gewiss manche Ungerechtigkeiten und Bedrückun-
gen, wesshalb sie in sehr üblem Rufe bei den Juden
standen.
Der Gerichtsgang war sehr einfach. Advos -
caten gab es nicht, und Alles wurde mündlich abge-
macht. War eine Anklage durch Zeugen bestätigt, und
beschworen diese ihre Aussage,, so folgte sogleich der
Urtheilsspruch und die Vollstreckung des Urtheils, doch
durften Urtheil und Vollstreckung 'nicht an demselben
Tage geschehen, damit der Verurtheilte noch Zeit zu
3<vr. gr. K. - Fr. Ii. Thl. 2 t