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1. Die allgemeine Weltkunde nebst der Geographie und Geschichte in Volksschulen - S. 132

1847 - Königsberg : Bon
Dieses Unterscheidungszeichen, welches sie auf Waffen, Fahnen, in Siegeln rc. führen, heißt ein Wappen. Das preußische Wappen ist ein schwarzer Adler, das des Großherzogthums Posen, welches ein Theil des preußischen Staates ist, ein eben solcher Adler mit einem weißen Adler (dem polnischen Wappen) auf -er Brust. §- 71. Äitttherlung -er Fandest, ezirke bürgerlicher Gesellschaften. Wie man wohl ein Feld in den östlichen und westlichen, oder südlichen und nördlichen, oder obern und untern Theil, oder eine Stadt in viele Bezirke rc. eintheilt, so theilt man auf ähnliche Weise auch ganze Länder und Reiche ab. Man spricht von Süd- und Norddeutschland, von dem östlichen und westlichen Theile des preußischen Staates, von Ober- und Niederdeutschland rc. Auch theilt man die Länder nach den Flüssen und Gebirgen ein in das Land diesseit oder jenseit eines Flusses oder Gebirges, in die Länder auf dem rechten und linken Ufer eines Stromes, an der Nord-, Ost-, Süd- oder Westseite eines Gebirges. Dies ist die physische oder Natureintheilung eines Landes (Wie können wir unsere Gegend physisch eintheilen?) Auch bestehen die Län- der der Staaten zuweilen aus Inseln und aus festem Lande (wie Dänemark), oder nur aus Inseln (wie das brittische Reich), und solche Eintheilung ist ebenfalls von der Natur gegeben. Bei einer andern Eintheilung des Landes liegt besonders die Abtheilung des Volkes in Theile von einer gewissen Anzahl zum Grunde. Ueberhaupt erfordert die Staatsverwaltung mehrere verschiedene Abtheilungen eines Landes, z. B. zum Behufe der Einziehung der Abgaben, der Aushebung des Militärs rc. Die ersten und größten Abtheilungen des preußischen Staates nennt man Provinzen; diese werden wieder abgetheilt in Regie- rungsbezirke, und diese in Kreise. Weil eine solche Einthek- lung ihren Grund in der Staatsverfaffung hat, nennt man sie die politische. Endlich theilt man die Länder eines Staates auch in alte und neue (ererbte, oder eroberte, oder erkaufte). So spricht man im preußischen Staate von alten und neuen Provinzen. — Wenn ein Theil eines Volkes auswandert und sich in einem ent- fernten, noch unangebauten Lande niederläßt, so stiftet man da- selbst eine Kolonie, und das Land, aus welchem diese Kolonie (Ansiedelung) hervorgegangen ist, heißt dann in Beziehung auf dieselbe das Mutterland. — Diese Eintheilung nennt man die historische oder geschichtliche.
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