1847 -
Königsberg
: Bon
- Autor: Pechner, Fr.
- Sammlung: Realienbuecher vor 1871
- Schulbuchtyp (WdK): Lehrerbuch
- Schultypen (WdK): Volksschule
- Schultypen Allgemein (WdK): Niedere Lehranstalten
- Bildungsstufen (OPAC): ISCED 2 – Sekundarstufe 1, Klassen 5/6/7 – 8/9/10
- Schulformen (OPAC): Volksschule, Volksschule
- Regionen (OPAC): Preußen
- Inhalt Raum/Thema: Realienkunde
- Geschlecht (WdK): koedukativ
Dieses Unterscheidungszeichen, welches sie auf Waffen, Fahnen,
in Siegeln rc. führen, heißt ein Wappen. Das preußische
Wappen ist ein schwarzer Adler, das des Großherzogthums Posen,
welches ein Theil des preußischen Staates ist, ein eben solcher
Adler mit einem weißen Adler (dem polnischen Wappen) auf
-er Brust.
§- 71.
Äitttherlung -er Fandest, ezirke bürgerlicher Gesellschaften.
Wie man wohl ein Feld in den östlichen und westlichen, oder
südlichen und nördlichen, oder obern und untern Theil, oder eine
Stadt in viele Bezirke rc. eintheilt, so theilt man auf ähnliche
Weise auch ganze Länder und Reiche ab. Man spricht von Süd-
und Norddeutschland, von dem östlichen und westlichen Theile des
preußischen Staates, von Ober- und Niederdeutschland rc. Auch
theilt man die Länder nach den Flüssen und Gebirgen ein in das
Land diesseit oder jenseit eines Flusses oder Gebirges, in die
Länder auf dem rechten und linken Ufer eines Stromes, an der
Nord-, Ost-, Süd- oder Westseite eines Gebirges. Dies ist die
physische oder Natureintheilung eines Landes (Wie können
wir unsere Gegend physisch eintheilen?) Auch bestehen die Län-
der der Staaten zuweilen aus Inseln und aus festem Lande (wie
Dänemark), oder nur aus Inseln (wie das brittische Reich), und
solche Eintheilung ist ebenfalls von der Natur gegeben.
Bei einer andern Eintheilung des Landes liegt besonders die
Abtheilung des Volkes in Theile von einer gewissen Anzahl zum
Grunde. Ueberhaupt erfordert die Staatsverwaltung mehrere
verschiedene Abtheilungen eines Landes, z. B. zum Behufe der
Einziehung der Abgaben, der Aushebung des Militärs rc. Die
ersten und größten Abtheilungen des preußischen Staates nennt
man Provinzen; diese werden wieder abgetheilt in Regie-
rungsbezirke, und diese in Kreise. Weil eine solche Einthek-
lung ihren Grund in der Staatsverfaffung hat, nennt man sie
die politische.
Endlich theilt man die Länder eines Staates auch in alte
und neue (ererbte, oder eroberte, oder erkaufte). So spricht
man im preußischen Staate von alten und neuen Provinzen. —
Wenn ein Theil eines Volkes auswandert und sich in einem ent-
fernten, noch unangebauten Lande niederläßt, so stiftet man da-
selbst eine Kolonie, und das Land, aus welchem diese Kolonie
(Ansiedelung) hervorgegangen ist, heißt dann in Beziehung auf
dieselbe das Mutterland. — Diese Eintheilung nennt man
die historische oder geschichtliche.