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1. Lehr- und Lesebuch oder die Vaterlands- und Weltkunde - S. 268

1864 - Essen : Bädeker
268 welcher er die Regierung antrat. Seine rheinischen Erblande: Zwei- brücken, Kurpfalz, Jülich rc. waren schon in den 1790er Jah- ren, besonders aber 1792 bis 1794 der Kriegsschauplatz deutscher und französischer Heere geworden. Sie wurden abwechselnd verloren und wieder gewonnen, blieben aber endlich in den Händen der Fran- zosen und wurden im Lüneviller Frieden 1801 mit dem ganzen linken Rheinufer förmlich an Frankreich abgetreten; die rechtsrheinische Pfalz aber fiel an Buden. Zur Entschädigung erhielt Bayern den größten Theil der ehemaligen Herzogthümer Franken und Schwaben, namentlich die Fürstbisthümer Wür zburg, Bamberg, Eichstädt und Augsburg. Nach mannichfaltigen Wechseln, in denen Bayern 1805 gegen Abtretung von Würzöurg durch Tyrol, Vorarlberg und die Mark- grafschaft Burgau in Schwaben, 1806 gegen Abtretung des Herzogthums Berg am Niederrhein durch die Markgrafschaft Ansbach, und durch mehrere Fürstenthümer, Grafschaften und Reichsstädte, und 1809 nach dem Kriege gegen Österreich durch Salzburg, das Jnnviertel und die Markgrafschaft Bayreuth vergrößert worden war, erhielt auch Bayern durch den Wiener Congreß seinen heutigen Umfang. Tyrol und Vor- arlberg, Salzburg rc. fielen wieder an Österreich, dagegen wurden Würz bürg und Aschaffenburg, die ehemals fuldaischen Ämter Hammelburg, Brückenau und Weihers, nebst den hessischen Äm- tern Amorbach, Miltenberg und Heubach Bayern zugetheilt. Auch wurde die Pfalz — mit Ausnahme des Theiles derselben auf dem rechten Rheinufer, welcher bei Baden verblieb — von ihrem recht- mäßigen Erven, dem Könige von Bayern, Maximilian Joseph, wieder in Besitz genommen und mit Bayern vereinigt. Nun begann unter der Regierung des menschenfreundlichen Königs für Bayern eine bessere Zeit. Er beförderte den öffentlichen Unterricht, Künste und Wissenschaften und traf viele gute Anordnungen in allen Zweigen der Staatsverwaltung. Um seinem Lande die guten Einrichtungen, welche es ihm verdankt, auch für die Zukunft zu sichern, gab er demselben am 26. Mai 1818 eine Constitution (Verfassung). Seitdem ist das Königreich Bayern ein constitutioneller Staat, d. h. kein Gesetz kann endgültig zu Stande kommen ohne die Zustimmung des Königs und' der Landesver- tretung, welche aus dem Reichsrath und der zweiten Kammer besteht. — Maximilian Joseph war ein König „vom besten Herzen ", ebenso ausgezeichnet durch gefälligeherablassungund anspruch- lose Einfachheit, als durch menschenfreundliche Milde und Wohlthätigkeit. Bei einem Aufenthalte des Königs in Nürnberg war der Zu- drang derer, die ihn sehen wollten, ungemein groß. Ein Mann be- klagte sich so laut darüber, daß er den König nicht sehen könne, daß Max es hörte und befahl, man möchte den Mann durchtasten. — Es dauerte nicht lange, so erschien ein derber Bauer, der nach seiner Art sich zu verbeugen suchte und — unter der Thüre stehend, den König von oben bis unten aufmerksam betrachtete: „Nun so trete näher," hob der Monarch gütig an, — „und sage mir, warum du draußen
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